Rathaus

Zensus 2022: Interviewer in Niederfrohna gesucht

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2022 findet in Deutschland der Zensus – auch bekannt als Volkszählung – statt. Hierbei wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten.

Die Haushaltebefragung erfolgt mit Hilfe von Interviewerinnen und Interviewern, den sogenannten Erhebungsbeau­ftragten.

Dafür benötigen wir Ihre Unterstützung.

Als Interviewerin oder Interviewer führen Sie die Befragung vor Ort, vorrangig im Gebiet Niederfrohna, durch. Über ein mathematisches Zufallsverfahren werden die Anschriften mit Wohnraum ausgewählt, an denen Sie die Befragung durchführen. Alle dort wohnenden Personen müssen befragt werden. Es ist vorgesehen, dass ein Erhebungsbeau­ftragter ca. 100 Personen befragt. Start der Tätigkeiten ist der 15. Mai 2022. Die Befragungen sollten innerhalb eines Zeitraumes von etwa 4 – 8 Wochen abgeschlossen sein.

Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Sie eine Aufwandsentschädi­gung.

Wenn Sie Interesse an einer Arbeit als Interviewerin oder Interviewer haben dann informieren Sie sich bitte hier:

Wahlhelfer für die Bundestagswahl 2021 gesucht

Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.

Die Stadt Limbach-Oberfrohna sucht im Rahmen der Verwaltungsge­meinschaft auch in der Gemeinde Niederfrohna Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für einen Einsatz in Niederfrohna oder Limbach-Oberfrohna.

Wahlhelfer können in allgemeinen Wahlvorständen oder in einem Briefwahlvorstand mitarbeiten. Besondere Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Sie erhalten zur Vorbereitung lediglich ein Merkblatt. Eine Einweisung in die Aufgaben erfolgt am Wahltag.

Für den ehrenamtlichen Einsatz wird je nach Funktion eine Entschädigung nach der Entschädigungssat­zung der Gemeinde Niederfrohna bzw. der Stadt Limbach-Oberfrohna gezahlt.

Wer sich für diese verantwortungsvolle Tätigkeit interessiert und das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann uns seine Bereitschaftser­klärung per E-Mail an m.toepfer@limbach-oberfrohna.de senden.

Für Fragen stehen wir gern auch telefonisch unter der Rufnummer 03722 / 78–210 oder 78–242 zur Verfügung.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gelten nach § 4 Coronavirus-Impfverordnung vom 10. März 2021 als Personen mit erhöhter Priorität (Stufe 3) und haben mit der Berufung einen Anspruch auf eine Schutzimpfung. Als Nachweis der Impfberechtigung gilt das Berufungsschreiben.

Ihre Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna Fachbereich Zentrale Dienste/ Wahlen

Landkreis Zwickau lockert Corona-Schutzmaßnahmen

Ab dem 17. Februar 2021, 0 Uhr, wird für den Landkreis Zwickau die Allgemeinverfügung „Lockerung von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ gelten.

Diese hebt die Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr sowie die Beschränkungen zulässiger Versorgungsgänge auf einen Umkreis von 15 Kilometern gemäß der Sächsischen Corona Schutzverordnung auf. Des Weiteren lässt sie Individualsport und Bewegung im Freien ohne touristische Zwecke ohne Beschränkung des Umkreises zu. Die Bewegungsbeschränkun­gen der Nachbarlandkreise sind dabei zu beachten.

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Gemeinderatssitzung im Rathaus

Am Donnerstag,dem 16.07.2020, findet ab 18:30 Uhr die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Ratssaal des Rathauses statt. Zu Beginn der Sitzung besteht für die Einwohner Niederfrohnas die Gelegenheit ihre Fragen vorzubringen.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

  1. Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Einwohnerfrages­tunde 3. Änderung Baubeschluss und Bestätigung 1. Nachtrag zum Bauvorhaben Grundhafter Ausbau der Unteren Hauptstraße von Nr. 97 bis Tauscher Straße bis Buswendeschleife in Niederfrohna Vorlage-Nr.: N/019/2020
  3. Bekanntgabe der Beschlüsse des Bau- und Kulturausschusses
  4. Anfragen der Gemeinderäte

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