Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen
Bundestag statt.
Die Stadt Limbach-Oberfrohna sucht im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft
auch in der Gemeinde Niederfrohna Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für einen
Einsatz in Niederfrohna oder Limbach-Oberfrohna.
Wahlhelfer können in allgemeinen Wahlvorständen oder in einem
Briefwahlvorstand mitarbeiten. Besondere Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt.
Sie erhalten zur Vorbereitung lediglich ein Merkblatt. Eine Einweisung in die
Aufgaben erfolgt am Wahltag.
Für den ehrenamtlichen Einsatz wird je nach Funktion eine Entschädigung
nach der Entschädigungssatzung der Gemeinde Niederfrohna bzw. der Stadt
Limbach-Oberfrohna gezahlt.
Wer sich für diese verantwortungsvolle Tätigkeit interessiert und das
18. Lebensjahr vollendet hat, kann uns seine Bereitschaftserklärung per
E-Mail an m.toepfer@limbach-oberfrohna.de
senden.
Für Fragen stehen wir gern auch telefonisch unter der Rufnummer 03722 /
78–210 oder 78–242 zur Verfügung.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gelten nach § 4 Coronavirus-Impfverordnung
vom 10. März 2021 als Personen mit erhöhter Priorität (Stufe 3) und haben
mit der Berufung einen Anspruch auf eine Schutzimpfung. Als Nachweis der
Impfberechtigung gilt das Berufungsschreiben.
Ihre Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna Fachbereich Zentrale
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