Wahlhelfer für die Bundestagswahl 2021 gesucht

Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.

Die Stadt Limbach-Oberfrohna sucht im Rahmen der Verwaltungsge­meinschaft auch in der Gemeinde Niederfrohna Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für einen Einsatz in Niederfrohna oder Limbach-Oberfrohna.

Wahlhelfer können in allgemeinen Wahlvorständen oder in einem Briefwahlvorstand mitarbeiten. Besondere Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Sie erhalten zur Vorbereitung lediglich ein Merkblatt. Eine Einweisung in die Aufgaben erfolgt am Wahltag.

Für den ehrenamtlichen Einsatz wird je nach Funktion eine Entschädigung nach der Entschädigungssat­zung der Gemeinde Niederfrohna bzw. der Stadt Limbach-Oberfrohna gezahlt.

Wer sich für diese verantwortungsvolle Tätigkeit interessiert und das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann uns seine Bereitschaftser­klärung per E-Mail an m.toepfer@limbach-oberfrohna.de senden.

Für Fragen stehen wir gern auch telefonisch unter der Rufnummer 03722 / 78–210 oder 78–242 zur Verfügung.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gelten nach § 4 Coronavirus-Impfverordnung vom 10. März 2021 als Personen mit erhöhter Priorität (Stufe 3) und haben mit der Berufung einen Anspruch auf eine Schutzimpfung. Als Nachweis der Impfberechtigung gilt das Berufungsschreiben.

Ihre Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna Fachbereich Zentrale Dienste/ Wahlen