Bekanntmachung Beschluss des Lärmaktionsplans zur Umsetzung der vierten
Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) gemäß § 47d BImSchG
Der Gemeinderat der Gemeinde Niederfrohna hat in seiner öffentlichen Sitzung
am 20.06.2024 (Beschlussvorlage N/014/2024) folgenden Beschluss gefasst:
Das Abwägungsergebnis Stand 05/2024 der eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
zum Entwurf des Lärmaktionsplanes 4. Stufe mit Maßnahmenkonzept,
Bearbeitungsstand 03/2024, gemäß Anlage 2 zur Vorlage N/014/2024 wird
gebilligt.
Der Gemeinderat beschließt den Bearbeitungsstand 05/2024 des Lärmaktionsplanes
4. Stufe gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz und billigt diesen
für den anschließend zu erstellenden Endbericht/Meldebogen an das Landesamt
für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) freizugeben. Die Meldung muss
bis 18.07.2024 erfolgen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der Lärmaktionsplan kann zur dauerhaften öffentlichen Einsichtnahme für
Jedermann im Gemeindeamt Niederfrohna, Obere Hauptstraße 20 in
09243 Niederfrohna, während folgenden Öffnungszeiten der Verwaltung
Montag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Dienstag: 9.00 –
12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und
13.00 – 15.00 Uhr Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr
eingesehen werden. Zusätzlich können die vollständigen Unterlagen auf der
Homepage https://ris-limbach-oberfrohna.zv-kisa.de/…_details.php?…
abgerufen werden.
Niederfrohna, 10.07.2024
Jens Hinkelmann Bürgermeister