3. Projektaufruf Schönburger Land

default alt. text

Der Koordinierungskreis der Lokalen Aktionsgruppe „Schönburger Land“ hat am 16.12.2015 bes­chlossen, weitere Maßnahmen aus dem Aktionsplan zu fördern. Dazu starten zwei neue Projektaufrufe mit unterschiedlichen Laufzeiten.

Der 3. Projektaufruf 2015 umfasst schwerpunktmäßig investive Maßnahmen in den Bereichen Wirtschaft und Daseinsvorsorge. Aufgerufen sind die Ziele 1.3 – Sicherung der Landwirtschaft als Wirtschaftszweig und 2.1 – Ausbau der regionalen Wirtschaft und Branchenstruktur sowie Ziel 4.2 – Sicherung von Einrichtungen zur Daseinsvorsorge, der Soziokultur und des Breitensports mit einem Budget von insgesamt 1,1 Mio. Euro. Angesprochen sind unter diesen Zielen vorrangig Unternehmen, Kommunen und Vereine.

Abgabetermin für Anträge zum 3. Projektaufruf ist der 15. April 2016.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte direkt auf www.region-schoenburgerland.de

2. Projektaufruf Schönburger Land

default alt. text

Der Koordinierungskreis der Lokalen Aktionsgruppe „Schönburger Land“ hat am 16.12.2015 bes­chlossen, weitere Maßnahmen aus dem Aktionsplan zu fördern. Dazu starten zwei neue Projektaufrufe mit unterschiedlichen Laufzeiten.

Der 2. Projektaufruf 2015 umfasst drei Maßnahmebereiche mit einem aufgerufenen Budget von insgesamt 750.000 Euro. Erneut aufgerufen wird, aufgrund der großen Nachfrage, das Ziel 4.1 Wohneigen­tumsbildung und bedarfsgerechte Wohnungsangebote. Hier können vorrangig Familien Projektanträge für die Umnutzung/ Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz für selbstgenutzten Wohnraum stellen. Unterstützt werden weiter Maßnahmen in den Zielen 1.1 Reduzierung Flächenverbrauch/ Flächeninwertset­zung und 3.2 Erhaltung der regional-typischen Siedlungsstrukturen und attraktiven Dorf- und Stadtbilder. Letzteres umfasst den Erhalt denkmalgeschützter Bausubstanz einschl. Frei- und Parkanlagen.

Abgabetermin für Anträge zum 2. Projektaufruf ist der 12. Februar 2016.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte direkt auf www.region-schoenburgerland.de

Heimatblatt 12/2015 - Mit dem Bürgermeister im Gespräch

  • Sehr geehrter Herr Bügermeister, welche Aufgaben konnte die Gemeinde 2015 nicht zu Ende führen?
  • Was sind die wichtigsten erreichten Positionen?
  • Welche Aufgaben für 2016 kommen noch hinzu?
  • Ist die Arbeit am neuen Flächennutzungsplan (FLNP) mit der Stadt Limbach-Oberfrohna vorangekommen?
  • Gibt es Beispiele besonderen bürgerschaftlichen Engagements in der Gemeinde?
  • Möchten Sie unseren Lesern etwas mitteilen?

Lesen Sie die Antworten unseres Bürgermeisters

Erklärung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister: Respekt

Die zunehmenden Anfeindungen und Bedrohungen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Landkreis Zwickau sind Anlass für folgende Erklärung.

Respekt

Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden von ihren Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt. Als Hauptverwaltun­gsbeamte leiten sie die Verwaltung gemäß den Prinzipen des modernen Rechtsstaates. Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass sie in ihrem Handeln an Recht und Gesetz gebunden sind, mit dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit.

Die in Deutschland und der Europäischen Union Schutz suchenden Menschen verdeutlichen uns, was unsere Besonderheit und Attraktivität ausmacht: Wir sind ein Ort der Zivilisation, da wir unser Zusammenleben in Frieden und Freiheit gestalten. Wir haben die Gewalt durch das Recht ersetzt. „Recht statt Gewalt“ – so lässt sich das auf eine Kurzformel bringen. Deshalb sagen wir: Wo Gewalt ausbricht, bedroht sie die grundlegenden Errungenschaften unserer Zivilisation, und wo sie triumphiert, zerstört sie diese Grundlagen.

Auch für Sachsen gilt seit 25 Jahren, dass sich die freiheitliche Ordnung durchgesetzt hat. Die Öffentlichkeit diskutiert über alles. Niemand kommt ins Gefängnis, weil er denkt, was er denkt. Konflikte werden nicht unterdrückt. Sie werden offen ausgetragen und entschieden. Unsere freiheitliche Ordnung sorgt dafür, dass Konflikte in jenen Spielregeln friedlich ausgetragen werden, die das Recht bereitstellt – und dass sie entschieden werden nach den demokratischen Mehrheitsregeln.

Ohne den Wert des Respekts ist das nicht möglich, d. h. die Achtung, die jeder Mensch jedem anderen Menschen entgegenbringen soll. Menschenrechte und Grundrecht sind nicht teilbar. Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht diesen Respekt von ihrer Bürgermeisterin und ihrem Bürgermeister ihnen selbst gegenüber.

Dies gilt jedoch nicht nur in schönen Zeiten. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister repräsentieren mit ihren Gemeinden und Städte die unterste Ebene im Staat. Sie haben keine Gesetzgebungszus­tändigkeiten. Sie haben Aufgaben zu erledigen, die sich aus den Gesetzen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union ergeben. Wenn Kinder, Frauen und Männer aus Kriegsgebieten heute Frieden, Obdach, Essen und Wohnen bei uns in den Gemeinden und Städten suchen, dann müssen wir helfen. Dabei geht es nicht um die Frage, ob wir Flüchtlinge mögen oder nicht mögen, denn auch in schwierigeren Zeiten bestimmt der Respekt vor der Unantastbarkeit der Würde des Menschen unsere Arbeit. Sie zu achten und zu schützen ist unsere Verpflichtung. Dafür übernehmen wir nach Recht und Gesetz Verantwortung.

Und wir bedürfen in unserer Arbeit des respektvollen Umgangs von unseren Bürgerinnen und Bürgern. Da, wo er uns entgegengebracht wird, bedanken wir uns ausdrücklich und da, wo es an ihm mangelt, bitten wir um Ihre Unterstützung.

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister

des Kreisverbandes Zwickau im

Sächsischen Städte- und Gemeindetag

Tags: 

Weihnachtskonzert Johanniskirche

default alt. text

Ein Konzert mit dem ukrainischen Beriska-Ensemble kann am Samstag, den 12. Dezember, 16.00 Uhr in der Johanniskirche erlebt werden. „Beriska“ heißt auf Deutsch „Birke“. Dahinter verbergen sich junge Musikerinnen aus der Ukraine, die mit traditionellen Advents- und Weihnachtsliedern einen tiefen Einblick in die Wärme, Tiefe, Heimatliebe und Zärtlichkeit der ukrainischen Seele vermitteln. Das besondere an dieser Musik ist die Kombination von Bandura, der ukrainischen Lautenzither, und Gesang mit der Bajan, einer osteuropäischen Form des Akkordeons. Die Bandura weist eine etwa 600-jährige Geschichte auf und ihr Klang erinnert an die keltische Harfe. Zum Repertoire des Beriska-Ensembles gehören neben orthodoxen und anderen christlichen Advents- udn Weihnachtsliedern auch Volkslieder und vertonte Texte berühmter ukrainischer Dichter.

Seiten