A72

Lärmaktionsplanung Autobahn A72

Öffentlichkeit­sbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung

Lärm gehört aktuell zu den größten Umweltbelastungen, die auf den Menschen einwirken. Der ständig anhaltende Geräuschpegel, vor allem vom Verkehr ausgehend, beeinträchtigt die Lebensqualität und kann gesundheitliche Folgen mit sich ziehen. Ein Schritt zur Lärmbekämpfung stellt die Umgebungslärmrichtl­inie dar.

Die Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sind gemäß Artikel 9 der ULR gesetzlich vorgegebener Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Grundsätzlich geht es dabei um das Benennen von Lärmproblemen, die nicht im Rahmen der Lärmkartierung ermittelt wurden und die Aufnahme von Vorschlägen zur Lärmvermeidung bzw. -minderung.

Hinweise und Anregungen können von jedermann bis 30.06.2023 schrif­tlich an:

  • Gemeindeamt Niederfrohna, Obere Hauptstraße 20 in 09243 Niederfroh­na und
  • rathaus@niederfrohna.de gegeben werden.

Hilfreiche Links

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Nächster Abschnitt der A72 zwischen Niederfrohna und Rochlitz eröffnet

„Gut Ding will Weile haben“ – sagt der Volksmund. Und was der Volksmund sagt, zählt in einer Demokratie. So hat es halt auch eine Weile gedauert, bis das nächste gute Stück der Autobahn A72 seinen Weg durchs sächsische Land gefunden hatte. Schließlich wurde weder das Universum an einem Tag erschaffen, noch Rom an einem Tag erbaut. Vergessen waren die Probleme, die Widerstände, der Schweiß… Am 22.12.2011 pünktl­ich um 10.00 Uhr war es so weit.

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