Lärmaktionsplanung Autobahn A72

Öffentlichkeit­sbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung

Lärm gehört aktuell zu den größten Umweltbelastungen, die auf den Menschen einwirken. Der ständig anhaltende Geräuschpegel, vor allem vom Verkehr ausgehend, beeinträchtigt die Lebensqualität und kann gesundheitliche Folgen mit sich ziehen. Ein Schritt zur Lärmbekämpfung stellt die Umgebungslärmrichtl­inie dar.

Die Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sind gemäß Artikel 9 der ULR gesetzlich vorgegebener Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Grundsätzlich geht es dabei um das Benennen von Lärmproblemen, die nicht im Rahmen der Lärmkartierung ermittelt wurden und die Aufnahme von Vorschlägen zur Lärmvermeidung bzw. -minderung.

Hinweise und Anregungen können von jedermann bis 30.06.2023 schrif­tlich an:

  • Gemeindeamt Niederfrohna, Obere Hauptstraße 20 in 09243 Niederfroh­na und
  • rathaus@niederfrohna.de gegeben werden.

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