Rathaus

Der Lindenhof wird zur Begegnungsstätte

Der 2. August machte uns in den frühen Morgenstunden Hoffnung auf einen sommerlichen Tag. Leider wurden diese Hoffnungen enttäuscht. Nieselregen drängte sich immer wieder vor die Sonne.

Die Kinder der Hasen- und der Katzengruppe des Kindergartens „Pfiffikus“ taten ihr Bestes, um die liebe Sonne hervorzulocken, doch es gelang selbst ihnen nicht. Trotz alledem sah man an diesem Tag vor der stillgelegten Dorfgaststätte „Lindenhof“ nur frohe Gesichter. Wie das?

Bürgermeister Klaus Kertzscher begrüßte die Gäste und erklärte den Grund der Freude: die Gemeinde Niederfrohna sollte den Fördermittelbes­cheid für den Erwerb und Ausbau des ehemaligen Gasthauses im Dorfzentrum erhalten. Nach der Renovierung und Ausbau des Kindergartens, der Grundschule und des Rathauses sei die Rekonstruktion des ehemaligen Mittelfrohnaer Rittergutes, dem Ausbau des ehemaligen Rinderstalles zu einem modernen Bürokomplex durch Klaus Elsner, ein weiterer wichtiger Schritt in der Ortsgestaltung gewesen. Die ehemalige Gaststätte Lindenhof, in unmittelbarer Nähe des Rittergutes, habe in den letzten Jahren dagegen ein trauriges Dasein gefristet. Das Gebäudes sei in den 1980er Jahren von der Gemeinde ausgebaut worden, allerdings seien für den einst bedeutenden Saal der Gaststätte keine Fenster vorgesehen gewesen. Dadurch wurde der früher beeindruckende Raum seiner Funktion entfremdet. Von der Treuhand sei die Gaststätte nach 1990 an private Besitzer verkauft worden. Deren Vermietungskonzept sei aber nicht aufgegangen. Seit einigen Jahren stehe das Gebäude leer. Wenn man nichts unternehme, dann werde es über kurz oder lang einfallen. Und das mitten im Zentrum der Gemeinde. Der Gemeinderat habe vor der Frage gestanden, wie man das Problem löse. Das Förderprogramm „Vitale Dorfkerne“ des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Umwelt habe eine Möglichkeit geboten, das Problem konstruktiv zu lösen. Durch einen Um- und Ausbau zu einer Begegnungsstätte könne man das historische Gebäude retten, einen Beitrag zur Ausgestaltung des Ortszentrums leisten und zugleich Voraussetzungen für Begegnungen zwischen den Generationen in der Gemeinde schaffen.

Umweltstaatsse­kretär Herbert Wolff vom Sächsischen Staatsministerium für Landwirtschaft und Umwelt hob hervor, dass das Förderprogramm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ für den Erhalt von Bildungseinrichtun­gen, Infrastruktur, generationenüber­greifende öffentliche Räume u.a. gedacht sei. Entgegen den Gewohnheiten habe man diesmal das „Windhundprinzip“ angesetzt. D.h., wer zuerst mit einem förderfähigen Projekt gekommen sei, der habe die Bewilligung erhalten. Mit dem aktuellen Programm würden 35 Vorhaben mit einem Fördersatz von 75 Prozent unterstützt. Die Summen reichten von 18.000 Euro bis 1,2 Mio. Die Gemeinde Niederfrohna gehörte mit den bewilligten 883.500 Euro zu den Gemeinden mit der höchsten Fördersumme.

Bauplaner Manfred Ahrens erläuterte wesentliche Punkte des Bauvorhabens. Nach einer Entkernung und dem Abriss des ehemaligen Heizhauses, des Küchenanbaues und der vorgeblendeten Garagen werde die Sanierung der Bausubstanz beginnen. Es folge der Ausbau, der Innenausbau und zum Teil Anbau neuer Räume. Man werde alle Versorgungsle­itungen erneuern. Der i-Punkt des Komplexes werde der Saal. Es seien 180 Sitzplätze und eine Bühne vorgesehen. Bei der gesamten Planung werde man sich am historischen Erscheinungsbild der Traditionsgas­tstätte orientieren.

Bürgermeister Klaus Kertzscher dankte den beiden Referenten und verwies darauf, dass der erfolgreiche Abschluss des Fördermittelan­trages nur möglich war, weil die Kämmerin der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Frau Heitzmann, die Unterlagen in kürzester Zeit und höchster Qualität erarbeitete. Für diese ausgezeichnete Arbeit, so der Bürgermeister, möchte er der Kämmerin ausdrücklich danken. Eine solche Arbeitsqualität sei nicht selbstverständlich. Auch die Kommunalaufsicht des Landkreises hatte auf ähnlichem Niveau zugearbeitet. Das notwendige Gutachten, welches der Gemeinde nicht nur bescheinigte, dass die notwendigen Eigenmittel in Höhe von 393.000 Euro vorhanden sind, sondern dass auch die mittelfristig zu erwartenden Betriebskosten von der Gemeinde erwirtschaftet werden können, war Voraussetzung der Bewilligung.

Abschließend stießen alle Gäste mit einem Glas Sekt auf das Gelingen dieses für die Gemeinde Niederfrohna so wichtigen Ortszentrum-Projektes an. Der Bürgermeister hier mit Staatssekrretär Herbert Wolff und dem Landtagsabgeor­dneten Jan Hippold (CDU). Es war ein Ereignis. Gemeinderat Liebert und Bürgermeister Kertzscher demonstrierten an diesem Tag mit ihrem Auftreten, dass man die Umgestaltung der Infrastruktur der Gemeinde, die vor 26 Jahren begann, erfolgreich zu Ende führen will. Mit der Rekonstruktion des Lindenhofes wird die Gemeinde über ein zeitgemäßes, funktionsfähiges Ortszentrum verfügen.

Johannes Eichenthal

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default alt. text Die Hasen- und die Katzengruppe der Kindertagesstätte »Pfiffikus« versuchten die Sonne herbeizusingen

default alt. text Staatssekretär Herbert Wolff vom Sächsischen Staatsministerium für Landwirtschaft und Umwelt

default alt. text Staatssekretär Wolff überreicht den Bewilligungsbes­cheid an Bürgermeister Kertzscher

default alt. text Planer Manfred Ahrens erläutert Eckpunkte der Rekonstruktion­splanung

default alt. text Bürgermeister Klaus Kertzscher und Umweltstaatsse­kretär Wolff erheben das Glas auf das Gelingen des Lindenhof-Projektes.

Der beschlossene Haushalt 2016 – Eine Balance zwischen Liquidität, Schulden und Investition.

Ein Kommentar von Jens Hinkelmann

In der Gemeinderatssitzung am 21. Januar 2016 hat der Gemeinderat einstimmig die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan der Gemeinde – ein Werk mit 365 Seiten – für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen.

Dieses Jahr blieben die Diskussionen aus, ob der vorliegende Haushalt genehmigungsfähig ist. Also ob die Kommunalaufsicht aufgrund unserer Planzahlen einen ausgewogenen Haushalt (Einnahmen, Ausgaben, Darlehen, …) bescheinigt. Ziel einer Gemeinde ist wie bei einem privaten Haushalt, dass man nicht mehr ausgibt, als man einnimmt.

Wie passt das nun mit der bisherigen Berichterstattung der Presse zusammen?

Auch Niederfrohna ist seit längerer Zeit verpflichtet, die Buchführung auf Basis der Doppik (doppelte Buchführung) wie bei einer Firma durchzuführen. Diese Umstellung hatte zur Folge, dass beispielsweise Anlagegüter wie Straßen, Brücken, Gebäude, etc. bewertet und als Anlagegut verbucht werden mussten. Aufgrund des enormen Arbeitsaufwandes
wurden uns die vorläufigen Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre erstmals 2015 bereitges­tellt. Da nur der Jahresabschluss die optimale Basis für eine Bewertung des vergangenen Haushaltsjahres ist, fehlte dem Bürgermeister sowie dem Gemeinderat bisher die Grundlage. Nun standen den negativen Planwerten plötzlich positive Ist-Werte gegenüber. Natürlich ist es schwer, einen Plan mit zukünftigen Einnahmen und Ausgaben aufzustellen. Die Spanne der finanziellen Situation zwischen Planung und vorläufigem Jahresabschluss verdeutlicht dies. So wurde beispielhaft das Haushaltsjahr 2014 mit einem negativen Ergebnis in Höhe von – 289.000,00 EUR geplant und tatsächlich positiv mit +73.000,00 EUR abgeschlossen (vorläufiger Jahresabschluss).

Das Konzept zur Verbesserung der finanziellen Situation der Gemeinde Niederfrohna – Eine Auflage der Kommunalaufsicht auf der Grundlage von Planzahlen. Warum hat die Gemeinde dieses Konzept beauftrag, wo sich mit den vorliegenden vorläufigen Jahresabschlüssen ein viel besseres Bild zeigte?

Im Jahr 2014 hat die Kommunalaufsicht mit der Bestätigung des 2014er Haushaltes eine Auflage erteilt, dass ein vom Gemeinderat beschlossenes Konzept zur Verbesserung der finanziellen Situation vorzulegen ist. Daraufhin wurde ein externer Dienstleister beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, das die wirtschaftlichen Potentiale der Gemeinde aufzeigt. Also wo kann gespart werden und wo können höhere Einnahmen generiert werden. Als dem Gemeinderat 2015 die vorläufigen Jahresabschlüsse vorgelegt wurden, stellte sich schon die Frage, ob ein solches Konzept erforderlich ist. Da jedoch die Auflage der Kommunalaufsicht Bestand hatte und es auch Vorteile hat, wenn ein »Externer« die Finanzen prüft, wurde daran festgehalten. Denn auch wenn die finanzielle Situation von Niederfrohna wesentlich besser ist als gedacht, kann eine Betrachtung und Bewertung der Einnahmen und Ausgaben durch einen Spezialisten Sinn machen.

Mit der Vorlage der vorläufigen Jahresabschlüsse hat sich der Hauptausschuss für eine neue Ausrichtung ausgesprochen. Diese wurde dann dem Gemeinderat im Juni 2015 präsentiert und als Ergänzung zum Haushaltsbeschluss des vergangenen Jahres verabschiedet. Diese beinhaltete:

  1. Die Gemeinde Niederfrohna wird unter der Voraussetzung von Fördermittelzus­chüssen massiv in die Infrastruktur investieren können.
  2. Um den Investitionsrückstau abzubauen, werden derzeit Investitionen beispielsweise in der Straßenbeleuchtung geprüft.
  3. Die Pro-Kopf-Verschuldung ist seit Jahren rückläufig, da keine Kredite aufgenommen werden mussten, um die Arbeit der Gemeinde zu finanzieren. Aufgrund der guten finanziellen Lage wird der Gemeinderat die vorfristige Ablösung eines Darlehens prüfen. Damit würden Tilgungsleistungen von über 80.000,00 EUR/Jahr entfallen und sich die Verschuldung wesentlich verringern. Weiterhin würde dies die Haushaltslage weiter verbessern.
  4. Eine Erhöhung der Grundsteuer ist derzeit nicht erforderlich.
  5. Freiwillige Leistungen (z. B. Unterstützung der Vereine) müssen nicht gekürzt werden.

An der Ausrichtung des letzten Jahres halten wir fest. So ist beispielsweise der Punkt 3 zum 31.01.2016 er­ledigt. Aufgrund der Rückstellungen der letzten Jahre hat Niederfrohna eine gute Liquiditätsreserve aufgebaut. Die Darlehensrückzah­lung konnte mit unserer Hausbank für Ende Januar 2016 vereinbart werden. Dadurch erreichen wir eine wesentliche Verringerung der Ausgaben im Haushalt. Neue Kreditaufnahmen sind nicht erforderlich. Noch bestehende Darlehensverträge sollen mit dem Ablauf der Zinsbindefrist vollständig zurückgezahlt werden.

Entwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten:

Per 01.01.2015: 854.145,00 EUR
Per 01.01.2016: 741.794,00 EUR (pro Kopf 334 €)
Per 31.12.2016: 273.831,00 EUR (pro Kopf 123 €)

Die Grundsteuer wird nicht angehoben. So beträgt der Grundsteuersatz B (B = baulich, bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude) in Niederfrohna nur 400 v. H. Im Vergleich sind in Limbach-Oberfrohna 450 v. H. und in Zwickau 510 v. H. festgesetzt.

Die wesentlichen Ziele und Strategien der Gemeinde in 2016 sind:

  • Erhalt des Schulstandortes
  • Erhalt des Betreuungsangebotes im Bereich der Kindertagesstätte
  • Investition in die infrastrukturelle Grundversorgung (Gemeindestraßen, Schulen, Kita, Feuerwehr)
  • Unterstützung der Arbeit von Vereinen
  • Sicherung eines Zahlungsmittelüber­schusses
  • Beseitigung der Hochwasserschäden
  • Überarbeitung des Flächennutzun­gsplanes

Bei der Investition in die Infrastruktur sind die Sanierung der Unteren Hauptstraße sowie die Ersatzbeschaffung (Austausch) der Straßenbeleuchtung zu nennen.

Insgesamt betragen die geplanten Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätig­keit 2.312.000,00 EUR. Diesen stehen Auszahlungen in Höhe von 2.332.100,00 EUR gegen- über. Wir rechnen also planmäßig mit einem negativen Zahlungsmittelsaldo von rund 20.000,00 EUR. Doch die Rechnung wird mit dem Jahresabschluss 2016 gemacht. Und vielleicht wird auch dieses Jahr positiv abgeschlossen.

Neben den Ein- und Auszahlungen aus der Verwaltungstätig­keit sind Einzahlungen aus Investitionstätig­keit in Höhe von 291.400,00 EUR sowie Auszahlungen für Investitionstätig­keit in Höhe von 395.700,00 EUR geplant. Der Eigenanteil im investiven Bereich (Straßenbau) liegt somit bei »nur« 104.300,00 EUR. Die bereitgestellten Fördermittel machen die hohen Investitionen im Straßenbau möglich. Eine wichtige und dringende Investition für unseren Ort. Auch wenn Niederfrohna nicht mit Gewerbegebieten punkten kann, so ist unser Wohndorf eine Gemeinde mit Entwicklungspo­tential. Die sukzessive Entschuldung sowie die Investitionen in die Infrastruktur sind eine gute Basis.

Nutzen wir nun die Chancen mit der Überarbeitung des Flächennutzun­gsplanes. So können wir vielleicht den sinkenden Einwohnerzahlen (30.06.2007: 2.521; 31.12.2014: 2.220 Einwohner) entgegenwirken. Den am Haushalt 2016 beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna möchte ich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit danken.

Unser Kommentator: Jens Hinkelmann (CDU) Stellvertretender Bürgermeister

Freie Presse: Finanzen - Niederfrohna steht besser da als gedacht

Niederfrohna. Die finanzielle Lage der Gemeinde Niederfrohna gestaltet sich freundlicher als gedacht. Der Gemeinderat hat am Donnerstagabend einstimmig beschlossen, dass die Kommune eine im letzten Jahr in Auftrag gegebene Haushaltsanalyse lediglich zur Kenntnis nimmt. Darin enthaltene Vorschläge sollen nach Bedarf umgesetzt werden. Noch vor einigen Monaten hatte es danach ausgesehen, dass die Gemeinde zum Handeln verpflichtet ist, nachdem die Kommunalaufsicht im Landratsamt 2014 ein Konzept zur Konsolidierung des Haushalts gefordert hatte. Nach Angaben der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, die auch für Niederfrohna zuständig ist, haben sich die realen Haushaltszahlen aber wesentlich positiver entwickelt, als die Planansätze vermuten ließen. (jop)

Weiterlesen bei der Freien Presse

Erschienen in der Freien Presse vom 23.01.2016

Heimatblatt 12/2015 - Mit dem Bürgermeister im Gespräch

  • Sehr geehrter Herr Bügermeister, welche Aufgaben konnte die Gemeinde 2015 nicht zu Ende führen?
  • Was sind die wichtigsten erreichten Positionen?
  • Welche Aufgaben für 2016 kommen noch hinzu?
  • Ist die Arbeit am neuen Flächennutzungsplan (FLNP) mit der Stadt Limbach-Oberfrohna vorangekommen?
  • Gibt es Beispiele besonderen bürgerschaftlichen Engagements in der Gemeinde?
  • Möchten Sie unseren Lesern etwas mitteilen?

Lesen Sie die Antworten unseres Bürgermeisters

Erklärung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister: Respekt

Die zunehmenden Anfeindungen und Bedrohungen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Landkreis Zwickau sind Anlass für folgende Erklärung.

Respekt

Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden von ihren Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt. Als Hauptverwaltun­gsbeamte leiten sie die Verwaltung gemäß den Prinzipen des modernen Rechtsstaates. Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass sie in ihrem Handeln an Recht und Gesetz gebunden sind, mit dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit.

Die in Deutschland und der Europäischen Union Schutz suchenden Menschen verdeutlichen uns, was unsere Besonderheit und Attraktivität ausmacht: Wir sind ein Ort der Zivilisation, da wir unser Zusammenleben in Frieden und Freiheit gestalten. Wir haben die Gewalt durch das Recht ersetzt. „Recht statt Gewalt“ – so lässt sich das auf eine Kurzformel bringen. Deshalb sagen wir: Wo Gewalt ausbricht, bedroht sie die grundlegenden Errungenschaften unserer Zivilisation, und wo sie triumphiert, zerstört sie diese Grundlagen.

Auch für Sachsen gilt seit 25 Jahren, dass sich die freiheitliche Ordnung durchgesetzt hat. Die Öffentlichkeit diskutiert über alles. Niemand kommt ins Gefängnis, weil er denkt, was er denkt. Konflikte werden nicht unterdrückt. Sie werden offen ausgetragen und entschieden. Unsere freiheitliche Ordnung sorgt dafür, dass Konflikte in jenen Spielregeln friedlich ausgetragen werden, die das Recht bereitstellt – und dass sie entschieden werden nach den demokratischen Mehrheitsregeln.

Ohne den Wert des Respekts ist das nicht möglich, d. h. die Achtung, die jeder Mensch jedem anderen Menschen entgegenbringen soll. Menschenrechte und Grundrecht sind nicht teilbar. Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht diesen Respekt von ihrer Bürgermeisterin und ihrem Bürgermeister ihnen selbst gegenüber.

Dies gilt jedoch nicht nur in schönen Zeiten. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister repräsentieren mit ihren Gemeinden und Städte die unterste Ebene im Staat. Sie haben keine Gesetzgebungszus­tändigkeiten. Sie haben Aufgaben zu erledigen, die sich aus den Gesetzen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union ergeben. Wenn Kinder, Frauen und Männer aus Kriegsgebieten heute Frieden, Obdach, Essen und Wohnen bei uns in den Gemeinden und Städten suchen, dann müssen wir helfen. Dabei geht es nicht um die Frage, ob wir Flüchtlinge mögen oder nicht mögen, denn auch in schwierigeren Zeiten bestimmt der Respekt vor der Unantastbarkeit der Würde des Menschen unsere Arbeit. Sie zu achten und zu schützen ist unsere Verpflichtung. Dafür übernehmen wir nach Recht und Gesetz Verantwortung.

Und wir bedürfen in unserer Arbeit des respektvollen Umgangs von unseren Bürgerinnen und Bürgern. Da, wo er uns entgegengebracht wird, bedanken wir uns ausdrücklich und da, wo es an ihm mangelt, bitten wir um Ihre Unterstützung.

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister

des Kreisverbandes Zwickau im

Sächsischen Städte- und Gemeindetag

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Vielen Dank an meine Wählerinnen und Wähler

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Niederfrohna,

ich bedanke mich bei allen Wählerinnen und Wählern für das ausgesprochene Vertrauen und verspreche Ihnen auch in meiner zweiten Amtszeit als Bürgermeister von Niederfrohna mit aller Kraft im Interesse der Gemeinde zu wirken.

Den Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die mir zur Bürgermeisterwahl ihr Vertrauen nicht geben konnten oder wollten sichere ich zu, dass ich meine Verantwortung als Bürgermeister aller Niederfrohnaer Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen werde.

Arbeiten wir Hand in Hand, um die vor uns liegenden Aufgaben – insbesondere den nunmehr endlich möglichen Straßenbau im gesamten Gemeindeverlauf – zum Abschluss zu bringen.

Ihr

Klaus Kertzscher

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