Friedensrichterin oder Friedensrichter gesucht
Die Gemeinde Niederfrohna sucht für ihr Gemeindegebiet eine
Friedensrichterin oder einen Friedensrichter. Dieses Ehrenamt kann
grundsätzlich jeder interessierte Einwohner übernehmen, ausgeschlossen sind
jedoch Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte sowie Polizei- und
Justizbedienstete. Sie sollten mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein.
Die Friedensrichterin oder der Friedensrichter wird für fünf Jahre vom
Gemeinderat gewählt und kann auch wiedergewählt werden. Die Gemeinde kann von
den Bewerbern eine schriftliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §
4 Abs. 2 bis 5 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes vorliegen,
verlangen.
Die Aufgabe der Friedensrichter besteht darin, außerhalb eines
Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu
schlichten und Sühneversuche durchzuführen. Die Palette der Schlichtungsthemen
reicht dabei von Nachbarschaftsstreitigkeiten über Ärger mit dem Vermieter
bis hin zu Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder
Sachbeschädigung.
Die Stelle muss zum 20. Oktober 2023 neu besetzt werden. Wer im
Gemeindegebiet wohnt und Interesse an der Aufgabe hat, wird gebeten, sich bis
zum 31. Mai 2023 zu bewerben.
Anschrift:
Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna
Fachbereich Zentrale Dienste
Rathausplatz 1
09212 Limbach-Oberfrohna
E-Mail: wahlen@limbach-oberfrohna.de
(Anhänge bitte ausschließlich im PDF-Format)
Die Informationen zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung
(DS-GVO) finden Sie auf https://www.limbach-oberfrohna.de/…ationen.html
unter „Rechtsangelegenheiten“.
Nähere Auskünfte über das Amt erhalten interessierte Einwohner unter der
Rufnummer 03722 / 78–242.