Himmelfahrt bei der Feuerwehr
dk 18.05.2023 - 10:00

Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung
Lärm gehört aktuell zu den größten Umweltbelastungen, die auf den Menschen einwirken. Der ständig anhaltende Geräuschpegel, vor allem vom Verkehr ausgehend, beeinträchtigt die Lebensqualität und kann gesundheitliche Folgen mit sich ziehen. Ein Schritt zur Lärmbekämpfung stellt die Umgebungslärmrichtlinie dar.
Die Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sind gemäß Artikel 9 der ULR gesetzlich vorgegebener Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Grundsätzlich geht es dabei um das Benennen von Lärmproblemen, die nicht im Rahmen der Lärmkartierung ermittelt wurden und die Aufnahme von Vorschlägen zur Lärmvermeidung bzw. -minderung.
Hinweise und Anregungen können von jedermann bis 30.06.2023 schriftlich an:
Hilfreiche Links

Der Bundestag hat beschlossen, dass auch die Preissteigerungen bei nicht leitungsgebundenen Heizmitteln wie Öl, Pellets, Flüssiggas oder Kohle über Härtefallhilfen entlastet werden sollen. Der Bund stellt für die Hilfszahlungen insgesamt bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Rund 90 Millionen sind für Sachsen vorgesehen. Die Antragstellung in Sachsen ist ab dem 8. Mai 2023 bis spätestens zum 20. Oktober möglich.


Am Donnerstag, dem 27.04.2023, findet um 18:30 Uhr im Ratssaal des
Gemeindeamtes Niederfrohna, Obere Hauptstraße 20,
die nächste Sitzung des Gemeinderates statt.


Am Donnerstag, dem 23.03.2023, findet um 18:30 Uhr im Ratssaal des
Gemeindeamtes Niederfrohna, Obere Hauptstraße 20,
die nächste Sitzung des Gemeinderates statt.
am Mittwoch, dem 15.03.2023,findet um 18:00 Uhr im Ratssaal des Gemeindeamtes Niederfrohna, Obere Hauptstraße 20, die nächste Sitzung des Bauausschusses statt.
