Sitzung des Gemeinderates
dk 25.01.2024 - 18:30Am Donnerstag, dem 25.01.2024, findet um 18:30 Uhr im Ratssaal des
Gemeindeamtes Niederfrohna, Obere Hauptstraße 20,
die nächste Sitzung des Gemeinderates statt.
Am Donnerstag, dem 25.01.2024, findet um 18:30 Uhr im Ratssaal des
Gemeindeamtes Niederfrohna, Obere Hauptstraße 20,
die nächste Sitzung des Gemeinderates statt.

Am Vorabend des ersten Advent schieben die Kinder unserer KiTa und Grundschule traditionell unsere Pyramide an.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) informiert
Am 14. September 2023 wird um 11 Uhr ein bundesweiter Probealarm über unterschiedliche Warnmittel wie z. B. Radio und Fernsehen, Warn-Apps und über Cell Broadcast ausgelöst.

Am Freitag, dem 28.07.23, und damit wesentlich früher als geplant, konnte die Tauschaer Strasse wieder für den Verkehr freigegeben werden. Die Gesamtkosten betragen etwa 1,1 Millionen Euro, wovon rund 540.000 Euro durch Fördermittel abgedeckt wurden.
Der Straßenbau geht gut voran. Die Tragschicht wurde diese Woche verbaut. Aktuell gehen wir davon aus, dass die Tauschaer Straße bereits im Juli freigegeben werden kann.



Das Kabeljournal berichtet vom 3. Babytreffen, zu dem die Gemeinde Niederfrohna am 24.05.2023 in den Lindenhof geladen hatte.
Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung
Lärm gehört aktuell zu den größten Umweltbelastungen, die auf den Menschen einwirken. Der ständig anhaltende Geräuschpegel, vor allem vom Verkehr ausgehend, beeinträchtigt die Lebensqualität und kann gesundheitliche Folgen mit sich ziehen. Ein Schritt zur Lärmbekämpfung stellt die Umgebungslärmrichtlinie dar.
Die Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sind gemäß Artikel 9 der ULR gesetzlich vorgegebener Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Grundsätzlich geht es dabei um das Benennen von Lärmproblemen, die nicht im Rahmen der Lärmkartierung ermittelt wurden und die Aufnahme von Vorschlägen zur Lärmvermeidung bzw. -minderung.
Hinweise und Anregungen können von jedermann bis 30.06.2023 schriftlich an:
Hilfreiche Links

Der Bundestag hat beschlossen, dass auch die Preissteigerungen bei nicht leitungsgebundenen Heizmitteln wie Öl, Pellets, Flüssiggas oder Kohle über Härtefallhilfen entlastet werden sollen. Der Bund stellt für die Hilfszahlungen insgesamt bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Rund 90 Millionen sind für Sachsen vorgesehen. Die Antragstellung in Sachsen ist ab dem 8. Mai 2023 bis spätestens zum 20. Oktober möglich.
Friedensrichterin oder Friedensrichter gesucht
Die Gemeinde Niederfrohna sucht für ihr Gemeindegebiet eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter. Dieses Ehrenamt kann grundsätzlich jeder interessierte Einwohner übernehmen, ausgeschlossen sind jedoch Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte sowie Polizei- und Justizbedienstete. Sie sollten mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein. Die Friedensrichterin oder der Friedensrichter wird für fünf Jahre vom Gemeinderat gewählt und kann auch wiedergewählt werden. Die Gemeinde kann von den Bewerbern eine schriftliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2 bis 5 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes vorliegen, verlangen.
Die Aufgabe der Friedensrichter besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und Sühneversuche durchzuführen. Die Palette der Schlichtungsthemen reicht dabei von Nachbarschaftsstreitigkeiten über Ärger mit dem Vermieter bis hin zu Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.
Die Stelle muss zum 20. Oktober 2023 neu besetzt werden. Wer im Gemeindegebiet wohnt und Interesse an der Aufgabe hat, wird gebeten, sich bis zum 31. Mai 2023 zu bewerben.
Anschrift:
Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna
Fachbereich Zentrale Dienste
Rathausplatz 1
09212 Limbach-Oberfrohna
E-Mail: wahlen@limbach-oberfrohna.de
(Anhänge bitte ausschließlich im PDF-Format)
Die Informationen zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) finden Sie auf https://www.limbach-oberfrohna.de/…ationen.html unter „Rechtsangelegenheiten“.
Nähere Auskünfte über das Amt erhalten interessierte Einwohner unter der Rufnummer 03722 / 78–242.
am Mittwoch, dem 18.01.2023,findet um 18:00 Uhr im Ratssaal des Gemeindeamtes Niederfrohna, Obere Hauptstraße 20, die nächste Sitzung des Bauauschusses statt.