Versöhnung steht aus im Ehekrach

Niederfrohna zahlt weiter niedrigere Verwaltungsumlage

Niederfrohna / Limbach-Oberfrohna Im jahrelangen Streit zwischen Niederfrohna und Limbach-Oberfrohna um die Bezahlung von Verwaltungsarbeiten ist weiter keine Lösung in Sicht. Die zur Klärung angerufene Kommunalaufsicht im Landratsamt Chemnitzer Land verweist auf die gesetzliche Regelung, wonach die Partner einer Verwaltungsgemeinschaft die Höhe der zu zahlenden Verwaltungskostenumlage selbst festlegen: Die übergeordnete Behörde habe keine Möglichkeit einzugreifen.

Die Große Kreisstadt erfüllt Verwaltungsarbeiten für die Gemeinde. Dafür verlangt sie eine Verwaltungskostenumlage. Den Niederfrohnaern erscheint die geforderte Summe von 300.000 Büro unangemessen hoch, seit 2002 berappen sie 180.000 Euro im Jahr - eine Abschlagszahlung, die “etwa der Summe der Personalkosten für das unmittelbar übernommene Personal entspricht”, klagt Limbach-Oberfrohnas Kämmerer Carsten Schmidt. Die Weigerung der Gemeinde, die ermittelte Höhe zu zahlen, habe 2005 die Einnahmesituation weiter verschärft.

Die Niederfrohnaer sehen das anders. Den unstrittigen Betrag zahlt die Gemeinde laut ihrem Bürgermeister Lothar Philipp (Freie Wähler) Jahr für Jahr: “Dabei legt sie die von ihr für die erbrachten Leistungen errechneten Beträge zugrunde. Den strittigen Mehrbetrag behält sie ein.”

Weder Regierungspräsidium noch Landratsamt sehen sich indes in der Lage, zu schlichten. “Das Gesetz über die Kommunale Zusammenarbeit in Sachsen regelt die Zusammenarbeit, nicht aber die Höhe der Verwaltungskostenumlage”, unterstreicht Kreissprecherin Ilona Schilk. Es gibt keine juristische Grundlage dafür, dass die Rechtsaufsichtsbehörde eingreifen kann.” So müsste Philipps Forderung nach einer “Klärung der sachsenweit umstrittenen Regelung” mit einer Änderung des Gesetzes einhergehen, um zum Erfolg zu führen. Doch auch die ist laut Lothar Hofner, Sprecher im sächsischen Innenministerium, nicht Sicht. Wäre es doch nicht im Sinne von Bürokratieabbau, Einzelheiten eines Vertrages gesetzlich zu regeln: Dies sei ihre Freiheit innerhalb der kommunalen Selbstständigkeit.

Doch gerade jene Gesetzeslücke zu schließen, mahnen die Beteiligten, darunter Limbach-Oberfrohnas Verwaltungsdezernent Dietrich Oberschelp, an. Der Jurist spricht von “einem gesetzgeberischen Auftrag, den betroffenen Kommunen einen Weg zu weisen, wie sie aus dem Dilemma herausfinden”.

Freie Presse 29.03.2006 (grit/SO)