Sehr geehrte Einwohnerinnen und sehr geehrte Einwohner,
die Entwicklung der Fallzahlen im Landkreis Zwickau ist besorgniserregend.
Die Kapazitäten sind in vielen Bereichen an ihren Grenzen angelangt.
Strengere Maßnahmen zum Schutz gegen Corona sind unvermeidlich.
Aus diesem Grund erlässt der Landkreis Zwickau auf der Grundlage von
Verordnungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und
COVID-19 Allgemeinverfügungen, die dem Vollzug des
Infektionsschutzgesetzes dienen.
Diese regeln Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie, als auch zur
Absonderung von auf das Coronavirus positiv getestete Personen, Kontaktpersonen
der Kategorie I und von Verdachtspersonen.
Die aktuellen Allgemeinverfügungen können jeweils im vollen Wortlaut auf
der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-zwickau.de und in den
Ausgaben der Landkreisnachrichten nachgelesen werden.
Für das Verhalten Betroffener sind die Regelungen der Allgemeinverfügung
„Absonderung“ besonders wichtig. Aus diesem Grund haben wir uns
entschlossen, diese als Übersicht in sehr gekürzter Form mit den wichtigsten
Informationen für Betroffene mittels Flyer bekannt zu machen.
Diese Druckschrift verschafft einen Überblick für positiv Getestete,
Kontaktpersonen Kategorie I und Verdachtspersonen. Wir hoffen, dass diese
Informationen für Sie hilfreich sind. Bleiben und werden Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Angelika Hölzel
Erste Beigeordnete