23 Kandidaten für die Gemeinderatswahl 2009

Am 27. April 2009 beriet der Gemeindewahlausschuss in planmäßiger Sitzung über die Zulassung von Parteien/Vereinigungen sowie deren Kandidaten zur bevorstehenden Gemeinderatswahl.

Laut Sächsische Gemeindeordnung, § 29, dürfen für unsere Gemeinde maximal 14 Gemeinderäte gewählt werden. Die Parteien und Vereinigungen dürfen 50% mehr Kandidaten aufstellen wie Sitze zulässig sind. Das betrifft für Niederfrohna: maximal 21 (14 + 7= 21) Wahlvorschläge je Vereinigung/Partei. Diese Anzahl wurde von den Bewerbern nicht ausgeschöpft.

Zur letzten Gemeinderatswahl hatten nur die »Freie Wählervereinigung Niederfrohna« Kandidaten aufgestellt. Deshalb stehen diese auf der Wählerliste It. Kommunalem Wahlgesetz § 20 (5) an erster Stelle. Die weiteren Bewerber werden nach alphabetischer Reihenfolge geordnet aufgeführt. Innerhalb der Parteien/Vereinigungen wurde die Reihenfolge durch diese festgelegt. Daraus ergibt sich folgende offizielle Reihenfolge:

Freie Wählervereinigung Niederfrohna (17 Kandidaten)
Christlich Demokratische Union Deutschlands ( 2 Kandidaten )
Freie Demokratische Partei ( 2 Kandidaten )
Nationaldemokratische Partei Deutschlands ( 2 Kandidaten )

Alle bestätigten Kandidaten wohnen in Niederfrohna.

Nun liegt es an Ihnen, liebe wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger Niederfrohnas, einen Gemeinderat Ihres Vertrauens zu wählen. Wählen Sie nur die Gemeinderäte, die Ihrer Meinung nach eine gute Ratsarbeit leisten können. Nicht wählen hilft genauso wenig wie eine Protestwahl.

Gestatten Sie mir, noch eine Information zur Stimmenauszählung zu geben. Wie schon vorher erwähnt, treten 4 Vereinigungen/ Parteien zur Gemeinderatswahl an. Deshalb schreibt das Kommunale Wahlgesetz im § 21 eine »Verhältniswahl« vor. In diesem Paragraph steht: »Die für jeden Bewerber eines Wahlvorschlags insgesamt abgegebenen Stimmen werden zusammengezählt und die Gesamtstimmenzahl eines jeden Wahlvorschlags nacheinander solange durch l, 2, 5, usw. geteilt, bis so viele Höchstzahlen (D Hondtsches Höchstzahlverfahren) ermittelt sind als Sitze zu vergeben sind. Jedem Wahlvorschlag wird dabei der Reihe nach so oft ein Sitz zugeteilt, als er jeweils die höchste Teilungszahl aufweist . Entfallen auf einen Wahlvorschlag mehr Sitze als Bewerber vorhanden sind, bleiben die überschüssigen Sitze unbesetzt. Eine ausführliche Auswertung der Ergebnisse der Wahl finden Sie im nächsten Heimatblatt.

Liebe Bürgerinnen und Bürger, nun brauchen Sie »nur« noch den richtigen Bewerber bzw. die Bewerberin zu wählen und Niederfrohna hat einen neuen Gemeinderat.

Der Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses

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