Heimatblatt 03/2010 Zweckverband Frohnbach

Bürgermeister Klaus Kertzscher, der Vorsitzende des ZV Frohnbach, eröffnete die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung im Veranstaltungsraum des Zweckverbandes in Niederfrohna, am Mittwoch, dem 24. Februar 2009, um 18.30 Uhr. Die Limbach-Oberfrohnaer Delegation wurde durch Haupt- und Rechtsamtsleiter Dietrich Oberschelp geleitet. Es hatten sich zwei Bürger als Gäste eingefunden.

Nach der Feststellung der fristgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit verpflichtete der Verbandsvorsitzende zwei neue Verbandsräte. Danach rief der Verbandsvorsitzende den zweiten Tagesordnungspun­kt auf.

ZVF-Geschäftsleiter Dr. Steffen Heinrich informierte die Verbandsversammlung über den Stand des Gerichtsverfahrens RZV Lugau-Glauchau gegen ZV Frohnbach, Stadt Limbach-Oberfrohna und Gemeinde Niederfrohna. Die Klage des RZV bezieht sich auf den Wechsel der Verantwortlichkeit für die Abwasserentsorgung im Jahre 1995 und zielt auf die zusätzliche Erstattung von Anlagevermögen in Höhe von etwa 4 Mio. Euro plus Zinsen von 2,3 Mio. Euro. Die Klage wurde Ende 2003 eingereicht. Von der Hauptklage trennte der RZV eine Klage ab, die er gesondert verfolgt. Auf Bitte des RZV erließ das Verwaltungsgericht Chemnitz, bei dem die Klage verhandelt wird, im Jahre 2009 schriftliche Hinweise zu den Kriterien des Verfahrens. Bereits zu diesem Zeitpunkt stellte das Gericht fest, dass der RZV unter schwerwiegen den Rechtsverletzungen gegründet worden sei, ebenso sei der Neugründungsversuch von 1999 von diesen Mängeln geprägt. Unter rechtlichem Aspekt sei der RZV Lugau- Glauchau deshalb nicht existent. Wer aber als Zweckverband, als Körperschaft öffentlichen Rechts nicht existiert, der kann auch keine hoheitlichen Aufgaben erfüllen und keine Forderungen erheben, die sich auf hoheitliche Aufgaben beziehen.

Das Verwaltungsgericht hatte in seinen Hinweisen auch Mängel an der Satzung des Zweckverbandes Frohnbach angemahnt. Der ZV Frohnbach habe diese Mängel beseitigt. Im Februar 2010 sei die neue Verbandssatzung im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht worden.

Der RZV reagiert dagegen nicht auf die richterlichen Hinweise. Statt dessen verwies die RZV-Führung und ihr Rechtsvertreter, Rechtsanwalt Hanke, auf einen beim Oberverwaltun­gsgericht in Bautzen anhängigen Fall. Die Sache betraf in diesem Fall aber ein fehlerhaftes Umlageverfahren, nicht die Rechtmäßigkeit der Gründung.

Alle Vermittlungsver­suche in der Auseinandersetzung scheiterten. Der RZV Lugau-Glauchau war selbst noch am 25.11.09 per Fax nur zu Vorschlägen bereit, die bereits vorher als nicht annehmbar eingestuft worden waren.

In der Verhandlung vom 26. November 2009 wies das Verwaltungsgericht Chemnitz, wie schon berichtet, die Klage des RZV Lugau-Glauchau in allen Punkten ab. Die Kosten des Verfahrens muss der RZV tragen.

Bereits Mitte Dezember lag das schriftiche Urteil vor. Über 70 Seiten begründet das Gericht die faktische Nichtexistenz des RZV Lugau-Glauchau in einer logischen Diktion, die auch juristischen Laien einsichtig sei.

Das Gericht stützte seine Klageabweisung auf Formalien und komme zu dem Schluss, dass der vom RZV geltend gemachte Zahlungsanspruch wegen unwirksamer Verbandsgründung und mangels gültiger Auseianderset­zungsregelungen nicht entstanden sei, und dass deshalb dem RZV auch kein Verzugsschaden entstanden sei.

Im Einzelnen habe das Gericht ausgeführt,

  • dass es bei der Verbandsgründung des RZV im Jahre 1993 von zwei Gemeinden keine gültigen Beschlüsse gegeben habe,
  • dass nur unzureichende Endschaftsbes­timmungen in der Satzung für die Abwicklung und den Fall der Auflösung des RZV vorhanden seien,
  • die so genannten »Entflechtungs- und Übertragungsrichtli­nien vom 29.05./23.06.1995« unwirksam seien und
  • dass die versuchte Sicherheitsne­ugründung im Jahre 1999 fehlgeschla­gen sei.

Der Verbandsvorsitzende und Bürgermeister Klaus Kertzscher und der Geschäftsleiter Dr. Steffen Heinrich luden trotz des für den RZV vernichtenden Urteiles am 16.12.2009 den Verbandsvorsit­zenden Bürgermeister Sedner und einen seiner Stellvertreter, Bürgermeister Prof. Dr. Ungerer, zu einem Gespräch über Möglichkeiten gütlicher Einigung ein. Beide Vertreter der RZV-Führung fanden an diesem Tag Worte, nach denen das Urteil in der Tat vernichtend für die bisherige RZV-Strategie sei. Sie hoben u.a. hervor, dass der RZV Lugau-Glauchau, wenn er denn überhaupt in Berufung gänge, dies nur als eine Art Zeitgewinn für eine gütliche Einigung tun werde.

Doch die Wirklichkeit des RZV unterscheidet sich von solchen Worten: Am 08.01.2010 bes­chloss der RZV Lugau-Glauchau in Berufung zu gehen und Rechtsanwalt Hanke, der die bisherige erfolglose Vertretung des RZV zu verantworten hat, weiter mit der Vertretung zu beauftragen. In einem Eilverfahren wolle der RZV nun eine Sicherheitsne­ugründung nachholen. Eine Begründung für die Berufung wurde allerdings zu diesem Zeitpunkt nicht abgegeben.

Das sei verwunderlich, denn entweder hat man harte Fakten-Gründe, um gegen ein Urteil in Berufung zu gehen oder man hat sie nicht.

Auch die gesetzliche Frist für die Begründung der Berufung, die bis zum 15. Februar abgegeben hätte werden müssen, ließ der RZV ungenutzt verstreichen. Statt dessen beantragte Rechtsanwalt Hanke eine Fristverlängerung bis zum 18. Mai 2010 mit der Begründung, dass er mehr Zeit brauche, um das Urteil zu lesen, und um den umfangreichen Aktenbestand zu sichten. Doch der Aktenbestand habe sich seit dem Jahre 2004 nur um den Briefwechsel vergrößert. Es seien seither keine neuen Unterlagen zur Auseinandersetzung hinzugekommen.

Das Oberverwaltun­gsgericht räumte dem RZV nun die beantragte Fristverlängerung ein, um seine Berufung auch begründen zu können.

Obwohl die RZV-Führung also die eigene Verhaltensweise nicht begründen könne, sei von einem Eingeständnis der Niederlage vor Gericht oder von einer gütlichen Einigung, wie noch am 16.12.2009 von den Herren Sedner und Ungerer beteuert, keine Rede mehr. Der RZV-Vorstand schiebe statt dessen alle Schuld auf den Freistaat Sachsen. Dieser habe seit 1993 seine Aufsichtspflicht verletzt.

Die Frage nach den Ursachen des Versagens werde innerhalb des RZV nicht gestellt.

Dr. Heinrich stellte an dieser Stelle klar, dass der ZV Frohnbach bedauere, dass die Führung des RZV Lugau-Glauchau ihre noch am 16.12.2009 be­kundete Absicht einer gütlichen Einigung nicht in die Tat umzusetzen vermochte.

Wohl oder übel müssten sich der ZV Frohnbach, die Stadt Limbach-Oberfrohna und Gemeinde Niederfrohna deshalb auf eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung einstellen. Man habe die bisher erfolgreichen Rechtsanwälte Dr. Ziche (ZVF und Stadt Limbach-Oberfrohna) und Dr. Braun (ZVF und Gemeinde Niederfrohna) mit der weiteren Vertretung der Interessen beauftragt. Es seien alle Maßnahmen getroffen worden, um auch die Interessen des Zweckverbandes, seiner Mitgliedsgemeinden und der Gebührenzahler erfolgreich zu vertreten.

Haupt- und Rechtsamtsleiter Dietrich Oberschelp stimmte den Aussagen von Dr. Heinrich zu. Er hob hervor, dass die Klage des RZV im Ansatz stecken geblieben sei. Der RZV hätte nicht einmal die formalen Voraussetzungen für eine Klage erfüllt. Bereits mit etwas Sorgfalt hätte man sich (und allen Gebührenzahlern im Bereich des RZV – ae) dieses Verfahren und dieses Ergebnis ersparen können.

Im Tagesordnungspunkt 3 verhandelte die Verbandsversammlung die Vergabe der Kanalbauleistungen für die Georgstraße in Limbach-Oberfrohna. Dr. Heinrich erläuterte den Sachstand. Der Kanalbau sei dort schon lange geplant, bislang aber wegen ausbleibender Fördermittel für den Straßenbau mehrmals verschoben worden. Für den folgenden Straßenbau benötige der ZV Frohnbach ein Vierteljahr Vorsprung. Unklar sei bislang, ob der RZV Lugau-Glauchau die Erneuerung der Trinkwasserleitung fristgemäß zu Stande bringe.

Dr. Heinrich erläuterte den Sachstand. Beim Verfahren hatte kein Bieter ausgeschlossen werden müssen. Das wirtschaftlichste Angebot sei von der Firma Tief- und Straßenbau Hartmannsdorf eingegangen. Es habe ein Klärungsgespräch mit dem Erstplatzierten gegeben. Am 17.02.10 seien die nicht berücksichtigen Bieter schriftlich in Kenntnis gesetzt worden. Die Verwaltung empfahl der Versammlung, die Firma Tief- und Straßenbau Hartmannsdorf zu beauftragen.

Stadtrat Hippold fragte nach der Angebotssumme des Drittplatzierten. Sie wurde ihm genannt. Der Abstand zum Zweitplatzierten war weniger deutlich. Letztlich stimmte die Versammlung dem Vorschlag der Verwaltung ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen zu.

Der öffentliche Teil der Versammlung endete 19.05 Uhr. Es schloss sich ein nichtöffentlicher Teil an.