GEMEINDERATSSITZUNG vom 20.November 2003

GEMEINDERATSSITZUNG vom 20.November 2003

Der Bürgermeister informierte den Rat in großer Ausführlichkeit über den Stand in Sachen ”Verwaltungskostenumlage”. Die Gemeinde habe im Zuge der sogenannten ”Gemeindegebietsreform”, die von der CDU-Landesregierung mit ”Effizienzsteigerung” und deutlicher ”Kosteneinsparung” gerechtfertigt wurde, einen Teil ihrer Verwaltung in die Stadt Limbach-Oberfrohna abgeben und müsse seither für die Verwaltung bezahlen. So weit so gut.

Große Enttäuschung sei in Niederfrohna bereites 2002 entstanden als die Limbach-Oberfrohnaer Verwaltung die erste Rechnung von 247.784,90 Euro präsentierte. 2003 wuchsen die Kosten für die Verwaltung von Niederfrohna auf 308.678,16 Euro an. Von Kosteneinsparungen keine Spur. Die Gemeinde erkannte notgedrungen den Betrag als ”unstrittig” an, den sie selbst für die Verwaltung aufzubringen gehabt hätte (2003=174.253,42 Euro) und verabschiedete sich von der Hoffnung auf die groß angekündigten Einsparungswirkung der sogenannten ”Reform”. Die Gemeinde Niederfrohna nahm also die Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen hin, die durch die Auslagerung der Kernverwaltung entstand, dafür noch mehr bezahlen kann sie nicht.

Die Stadtverwaltung von Limbach-Oberfrohna beharre aber auf ihren erhöhten Kostenforderungen. Die Rechtsaufsichtsbehörde unter Landrat Dr. Christoph Scheurer (CDU) sieht sich, so wie bereits im Streitfall um die Rückzahlung von Anlagevermögen an die Gemeinde Niederfrohna, die die Rechtsaufsicht des Landrates als grundsätzlich berechtigt anerkannte, nicht in der Lage die Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, unter Oberbürgermeister Dr. Hans-Christian Rickauer (CDU), zu einem Einlenken zu bewegen. Statt dessen soll der Vorschlag von Limbach-Oberfrohna verwirklicht werden, der ein privates Büro mit einem Gutachten vorsieht. Die Kosten für das Gutachten würden sich auf ca 10.000 Euro belaufen. Getragen werden sollten diese Kosten, je nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen, von Stadt und Gemeinde. Der Bürgermeister kommentierte, dass dieser Vorschlag grundsätzlich und zudem in der Zeit knapper Kassen nicht rational begründbar sei.

Es gebe aber auch andere Vorschläge. So habe Kreisrat Fiebach (SPD) am 5.11.2003, während einer Verwaltungs-Ausschusssitzung, eine schriftliche Anfrage eingebracht. Zunächst habe er ein ”gestörtes Verhältnis” in der Verwaltungsgemeinschaft der großen Kreisstadt konstatiert und den Konflikt in Sachen Verwaltungsumlage erwähnt, der zwischen beiden Seiten nicht lösbar erscheint. Doch die Einschaltung einer privaten Gutachter-Firma lehnte Kreisrat Fiebach mit der Begründung ab, dass das Landratsamt in Sachen Rechtsaufsicht personell gut ausgestattet sei und die Schlichtung solcher Konflikte in seinen Aufgabenbereich falle. Wenn sich Landrat Dr. Scheurer (CDU) trotzdem nicht in der Lage sehe seinen Aufgaben in diesem Falle nachzukommen, dann solle er die Kosten für das in Auftrag zu gebende Gutachten selbst tragen.

Der Bürgermeister stellte an diesem Punkt die Frage, wie er zur kommenden Sitzung des Gemeinschaftsausschusses mit der Stadt vorgehen solle. Der Beauftragung eines privaten Büros und der Übernahme der Kosten nachkommen oder nicht. Unter Umständen könne man dieses Modell mit der Klärung des Streitfalles um die Rückzahlung des Anlagevermögens an die Gemeinde Niederfrohna verbinden. Oder sollte man sich den Vorschlag von Kreisrat Fiebach zu eigen machen? In einer intensiven und langen Diskussion wurden viele Aspekte erörtert. Im Fazit sprach sich der Rat ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen für den Vorschlag von Kreisrat Fiebach aus.

Niederfrohnaer Heimatblatt 28.11.2003 ae