Grundsteuer

Grundsteuerreform 2022

  • Alle Bürgerinnen und Bürger die zum 01.01.2022 Ei­gentümer eines Grundstückes waren, müssen bis 31.10.2022 eine Steuererklärung abgeben
  • Die Abgabe muss grundsätzlich elektronisch erfolgen.
  • Ab dem 01.07.2022 ist die Erstellung der Steuererklärung über das Online-Angebot der Steuerverwaltung »Mein ELSTER« möglich.
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