Landkreis Zwickau lockert Corona-Schutzmaßnahmen
wnf 16.02.2021 - 19:43Ab dem 17. Februar 2021, 0 Uhr, wird für den Landkreis Zwickau die Allgemeinverfügung „Lockerung von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ gelten.
Diese hebt die Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr sowie die Beschränkungen zulässiger Versorgungsgänge auf einen Umkreis von 15 Kilometern gemäß der Sächsischen Corona Schutzverordnung auf. Des Weiteren lässt sie Individualsport und Bewegung im Freien ohne touristische Zwecke ohne Beschränkung des Umkreises zu. Die Bewegungsbeschränkungen der Nachbarlandkreise sind dabei zu beachten.