Rathaus

Friedensrichter gesucht

Friedensrichterin oder Friedensrichter gesucht

Die Gemeinde Niederfrohna sucht für ihr Gemeindegebiet eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter. Dieses Ehrenamt kann grundsätzlich jeder interessierte Einwohner übernehmen, ausgeschlossen sind jedoch Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte sowie Polizei- und Justizbedienstete. Sie sollten mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein. Die Friedensrichterin oder der Friedensrichter wird für fünf Jahre vom Gemeinderat gewählt und kann auch wiedergewählt werden. Die Gemeinde kann von den Bewerbern eine schriftliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2 bis 5 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes vorliegen, verlangen.

Die Aufgabe der Friedensrichter besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschi­edenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und Sühneversuche durchzuführen. Die Palette der Schlichtungsthemen reicht dabei von Nachbarschaftsstre­itigkeiten über Ärger mit dem Vermieter bis hin zu Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.

Die Stelle muss zum 20. Oktober 2023 neu besetzt werden. Wer im Gemeindegebiet wohnt und Interesse an der Aufgabe hat, wird gebeten, sich bis zum 31. Mai 2023 zu bewerben.

Anschrift:
Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna
Fachbereich Zentrale Dienste
Rathausplatz 1
09212 Limbach-Oberfrohna

E-Mail: wahlen@limbach-oberfrohna.de
(Anhänge bitte ausschließlich im PDF-Format)

Die Informationen zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) finden Sie auf https://www.limbach-oberfrohna.de/…ationen.html unter „Rechtsangele­genheiten“.

Nähere Auskünfte über das Amt erhalten interessierte Einwohner unter der Rufnummer 03722 / 78–242.

Bundesweiter Warntag am 08.12.2022

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Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) informiert

Der nächste bundesweite Warntag findet am 8. Dezember 2022 statt. An diesem Aktionstag erproben Bund und Länder sowie die teilnehmenden Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden in einer gemeinsamen Übung ihre Warnmittel.

Ab 11:00 Uhr aktivieren die beteiligten Behörden und Einsatzkräfte unterschiedliche Warnmittel wie z. B. Radio und Fernsehen, digitale Stadtanzeigetafeln oder Warn-Apps. Beim Warntag wird zudem Cell Broadcast zum ersten Mal getestet. Cell Broadcast ist eine Warnnachricht, die direkt aufs Handy geschickt wird. Mit keinem anderen Warnmittel können wir mehr Menschen erreichen. Damit möglichst viele Bürgerinnen und Bürger die Nachricht erhalten, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Hier finden Sie dazu mehr Informationen.

Auf diese Weise werden die technischen Abläufe im Fall einer Warnung und auch die Warnmittel selber auf ihre Funktion und auf mögliche Schwachstellen hin überprüft. Im Nachgang werden von den Verantwortlichen gegebenenfalls Verbesserungen vorgenommen und so das System der Bevölkerungswarnung sicherer gemacht.

Der bundesweite Warntag dient weiterhin dem Ziel, die Menschen in Deutschland über die Warnung der Bevölkerung zu informieren und sie damit für Warnungen zu sensibilisieren.

Wir bitten Sie um Ihr Feedback zum bundesweiten Warntag 2022. Hier können Sie uns am 8. Dezember 2022 ab 11:00 Uhr Ihre Erfahrungen und Wahrnehmungen zum Warntag mitteilen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Zensus - wie ist der Stand der Aufgabenerfüllung zur Volkszählung in unserer Region?

Letzte Wiederholungsbe­fragungen laufen

Gut 7.800 Befragungen wurden seit dem 15. Mai 2022 in der sogenannten „Feldphase“ durchgeführt.

Rund 70 ehrenamtliche Interviewer wurden gesucht und auch gefunden. Nach ihrer ausführlichen Schulung und der Verpflichtung auf das Datengeheimnis führten sie diese Befragungen in den zufällig ausgewählten Haushalten in Hohenstein-Ernstthal, Niederfrohna, Callenberg, Oberlungwitz, Gersdorf oder Limbach-Oberfrohna durch. Die Befragungsergeb­nisse sind überwiegend von guter Qualität und werden derzeit – unter strengen datenschutzrechtlichen Vorschriften – in der eigens dafür im Rathaus Pleißa eingerichteten örtlichen Erhebungsstelle von den Mitarbeiterinnen weiter verarbeitet. Über unsere Region hinaus gab es eine gute Zusammenarbeit mit den vier anderen Erhebungsstellen in unserem Landkreis, insbesondere mit den Teams aus Glauchau, Werdau, Zwickau und der Stadt Chemnitz.

Zur Zeit laufen – organisiert durch das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen – überregionale Wiederholungsbe­fragungen zur Qualitätsprüfung/-sicherung der Erhebungsergeb­nisse. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter https://www.zensus2022.de. Die örtliche Erhebungsstelle in Limbach-Oberfrohna steht der Bevölkerung noch bis Ende März 2023 unter der Telefonnummer 03722 / 469 38 00, per E-Mail unter zensus.limbach-oberfrohna@statistik.sachsen.de oder persönlich von Montag & Dienstag von 9 Uhr – 14 Uhr und Mittwoch bis Freitag von 9 – 12 Uhr sowie nach Vereinbarung im Rathaus Pleißa zur Verfügung.

Das Team sagt an alle Mitwirkenden herzlich „Danke“ für die gute und konstruktive Zusammenarbeit!

Der Zensus finden in der EU aller 10 Jahre statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen.

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Polizeiverordnung der Gemeinde Niederfrohna 2022

Polizeiverordnung für das Gebiet der Gemeinde Niederfohna

gegen umweltschädliches Verhalten, Lärmbelästigungen, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von Hausnummern und das Anzeigen von öffentlichen Veranstaltungen

Auf Grund von $8 32 Abs. 1, 35, 37 in Verbindung mit $ 1 Abs. 1 Nr. 4, $ 2 Abs. 1 und $ 39 des Sächsischen Polizeibehörden­gesetzes (SächsPBG) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinschaftsau­sschuss der Verwaltungsge­meinschaft zwischen der Stadt Limbach-Oberfrohna und der Gemeinde Niederfrohna in seiner Sitzung am 09.03.2022 die Polizeiverordnung für das Gebiet der Gemeinde Niederfrohna gegen umweltschädliches Verhalten, Lärmbelästigungen, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von Hausnummern und das Anzeigen von öffentlichen Veranstaltungen beschlossen.

Polizeiverordnung der Gemeinde Niederfrohna als PDF-Datei

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Grundsteuerreform 2022

  • Alle Bürgerinnen und Bürger die zum 01.01.2022 Ei­gentümer eines Grundstückes waren, müssen bis 31.10.2022 eine Steuererklärung abgeben
  • Die Abgabe muss grundsätzlich elektronisch erfolgen.
  • Ab dem 01.07.2022 ist die Erstellung der Steuererklärung über das Online-Angebot der Steuerverwaltung »Mein ELSTER« möglich.
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Weitere Informationen finden Sie hier:

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