Heimatblatt 12/2009: Abweisung der Klage des RZV gegen den ZVF und seine Mitglieder

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Am 25. November 2009 nahm eine Delegation unserer Gemeinde an der Verhandlung einer Klage des RZV Lugau-Glauchau gegen die Stadt Limbach-Oberfrohna, die Gemeinde Niederfrohna und den ZVF aus dem Jahre 2003 vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz teil. Nach der kräftezehrenden Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht v. li. Bettina André (ZVF), Dr. Steffen Heinrich Geschäftsleiter ZVF), Rechtsanwalt Dr. Christian Braun, Bürgermeister i. R. Lothar Philipp und Bürgermeister Klaus Kertzscher. Der 25. November 2009 war für Niederfrohna, unsere Nachbarstadt Limbach-Oberfrohna und den ZV Frohnbach ein entscheidendes Datum. Für diesen Tag hatte das Verwaltungsgericht Chemnitz um 9.00 Uhr die Verhandlung der bereits mehrere Jahre anhängigen Klage des RZV Lugau-Glauchau gegen die Stadt, Gemeinde und ZV angesetzt. Oberbürgermeister Dr. Hans-Christian Rickauer, die Vertreter der Stadt und deren Rechtsanwalt Dr. Ziche waren bereits vor der Niederfrohnaer Delegation eingetroffen. Nach einer kurzen Begrüßung erfolgten letzte Abstimmungen. Die Spannung war allen Beteiligten anzumerken. Der Beginn verzögerte sich, weil der Anwalt des RZV Lugau-Glauchau nicht rechtzeitig eingetroffen war. Dann eröffnete Richter Sonntag die Verhandlung. Ihm zur Seite saßen die Richter Zander und Hellwig. Auch saßen zwei von Richter Sonntag vereidigte ehrenamtliche Richter im Saal. Der Oberbürgermeister Dr. Rickauer und Bürgermeister Klaus Kertzscher wurden als Beistand der Anwälte nominiert, ebenso wie ZV-Geschäftsleiter Dr. Heinrich.

Dann begann die eigentliche Verhandlung. Richter Sonntag befragte beide Seiten zunächst noch einmal nach den Möglichleiten eines Vergleiches. Der RZV Lugau-Glauchau hatte noch am Vorabend Stadt, Gemeinde und ZVF einen Vorschlag zukommen lassen, der jedoch Bedingungen enthielt, die zuvor schon als nicht annehmbar eingestuft worden waren. Nach dem Ausschluss der Vergleichsmöglichk­eit forderte Richter Sonntag den RZV Lugau-Glauchau nocheinmal zur Formulierung der Streitsache auf.

Der gegnerische Anwalt forderte für im Jahre 1995 übernommenes Anlagevermögen einen Wert von etwa 4 Mio. Euro plus Zinsen, insgesamt 6,3 Mio. Euro.

Die Rechtswälte Dr. Ziche und Dr. Braun verwiesen zum wiederholten Male darauf, dass der ZV Frohnbach damals alle nachweisbaren Werte von Anlagen in Höhe von etwa 5 Mio. Euro bezahlt habe, und dass es sich bei den darüber hinausgehenden Forderungen des RZV um fiktive Zahlen handele. Auch hier schenkten sich beide Seiten nichts. Der einfache Zuhörer konnte dem Stakkato kaum folgen, geschweige denn alle Hinweise, Anspielungen und Zahlen begreifen. Am Ende formulierte Richter Sonntag um 10.47 Uhr den Schlusssatz: »Sie bekommen das Urteil zugestellt.«

Die Niederfrohnaer Delegation war von den Strapazen der Verhandlung sichtlich gezeichnet (s. Titelfoto). Rechtswalt Dr. Braun, man muss seine Kondition bewundern, munterte mit einer optimistischen Einschätzung die Erschöpften auf. Und er sollte Recht behalten. Gegen 14.00 Uhr teilte das Verwaltungsgericht den beteiligten Seiten per Fax mit, dass die Klage des RZV Lugau-Glauchau in allen Punkten zurückgewiesen wurde. Die schriftliche Begründung des Urteils folge später. Wir stellten nach der Mitteilung des Gerichtes Fragen an Rechtsanwalt Dr. Christian Braun:

Herr Rechtsanwalt Dr. Braun, in der Verhandlung einer Ende 2003 vom RZV Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau eingereichten Klage gegen den ZV Frohnbach (ZVF), die Stadt Limbach-Oberfrohna und die Gemeinde Niederfrohna vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz am 25.11.2009 wurde sehr viel Wissen vorausgesetzt. Können Sie uns bitte kurz sagen, wo der Streitpunkt lag?

Rechtsanwalt Dr. Braun: Der RZV hat Mitte der Neunziger Jahre extrem schlecht gewirtschaftet. Es gab nach unserer Meinung beim RZV Verschwendung und Günstlingswir­tschaft, was in externen Untersuchungen bestätigt wurde. Diese Verschwendung sollte der ZV Frohnbach bezahlen. Dies kann und wollte der ZV Frohnbach seinen Einwohnern nicht zumuten. Weiterhin hat der RZV seine Hausaufgaben schlecht gemacht: die eigene Satzung hat und hatte, trotz vielfachen warnenden Hinweises, zahlreiche Mängel. Der RZV meinte, die Sache aussitzen zu können. Die Quittung hat der RZV durch das Verwaltungsgericht Chemnitz bekommen.

Der RZV-Vorsitzende Wolfgang Sedner (CDU/Bürgermeister von Lichtenstein) wird in der Freien Presse vom 24.11.2009 mit den Worten zitiert: »Bei allen anderen Kommunen ist die Sache geklärt, nur im Gebiet Frohnbach werden die Verbindlichkeiten nicht anerkannt.« Hätte der ZVF nicht das tun müssen, was alle machen? Ist nicht das Mehrheitsprinzip eine Grundlage der Demokratie?

Rechtsanwalt Dr. Braun: Hat derjenige Unrecht, der sagt: »Wir müssen uns an die Regeln halten« oder »Ich dulde keine Verschwendung zu Lasten meiner Einwohner«? Wenn alle anderen die Folgen von Verschwendung und Misswirtschaft ohne weiteres übernehmen, dann bedeutet das nicht, dass man selbst dieses Unrecht zu akzeptieren hat. Da hilft auch nicht der Hinweis darauf, dass Mitte der Neunziger Jahre vieles drunter und drüber gegangen ist. Dem Geschäftsleiter des ZVF, Herrn Dr. Heinrich, und dem früheren Bürgermeister von Niederfrohna, Herrn Phillip, gebührt die Ehre, sich für ihre Überzeugung hingestellt und gekämpft zu haben. Wie Herr Bürgermeister a.D. Phillip mir in einer Besprechung gesagt hat: »Ich habe schon vor 1990 nicht vor Unrecht gekuscht, warum sollte ich nach der Wende damit anfangen?« Es geht nicht um das Mehrheitsprinzip in der Demokratie, sondern um Recht und Unrecht, um Anstand gegen Misswirtschaft. Das Gute in einem demokratischen Rechtstaat ist, dass man sich gegen Unrecht und Misswirtschaft vor Gerichten erfolgreich wehren kann, auch wenn es – wie hier – manchmal sehr lange dauert. Aber so ist es: kein System ist perfekt.

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dr. Braun, vielen Dank für das Gespräch. ae

Zur Person Rechtsanwalt Dr. Christian Braun, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, ist Gründungspartner der Rechtsanwaltsso­zietät Braun & Rieske, die sich insbesondere auf die Beratung von Kommunen und Unternehmen im Bereich Wirtschaftsver­waltungsrecht und Vergaberecht versteht. Er ist im JUVE-Handbuch 2009/2010, S. 105 unter »Führenden Namen in Sachsen: Dr. Christian Braun (Braun & Rieske), Öffentliches Wirtschaftsrecht« erwähnt. Dr. Braun ist durch zahlreiche wissenschaftliche Publikationen und Vortragsveran­staltungen u.a. bei der Akademie für Öffentliche Verwaltung des Freistaates Sachsen, der Staatlichen Fortbildungsstätte Reinhartsgrimma und auch bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswis­senschaften Speyer als Experte im Wirtschaftsver­waltungs- und Vergaberecht ausgewiesen. In seiner Freizeit ist Dr. Braun dem Ausdauersport zugetan. Er läuft regelmäßig Marathon und ist stellvertretender Vorsitzender des Neuseensport e.V., der das bundesweit beachtete Radrennen »Rund um die Braunkohle« veranstaltet.