Heimatblatt 09 und 10/2009 Fördermöglichkeiten ILE

Geänderte Fördermöglichkeiten aus dem Programm Integrierte Ländliche Entwicklung für Kommune, Unternehmen, Dienstleister, Private und Vereine

Mit Veröffentlichung am 14. 08. 2009 trat die geänderte Förderrichtlinie Integrierte Ländliche Entwicklung ILE/2007 in Kraft. Wesentliche Änderungen der Richtlinie umfassen Förderhöhen und Fördersätze für einzelne förderfähige Maßnahmen sowie Änderungen der förderfähigen Kommunen und Ortsteile.

Neben kommunalen Maßnahmen können private und gewerbliche Investitionen über das ILE-Programm mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen unterstützt werden. Nachfolgend sind die wichtigsten Fördertatbestände mit Zuschusshöhen und Beispielen beschrieben: 1. Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung

  • Umnutzung leerstehender oder ungenutzter ländlicher Bausubstanz für eine wirtschaftliche Nutzung mit einem Zuschuss bis 50?%, max. 200.000 EUR (Beispiel: Umnutzung einer Scheune für Dachdeckergewerbe);
  • Umnutzung leerstehender oder ungenutzter Gebäude für die Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen mit einem Zuschuss bis 50?%, max. 200.000 EUR (Beispiel: Umnutzung eines Nebengebäudes für eine Bäckerei);
  • Außensanierung von ortsbildprägenden Gebäuden für die Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen sowie deren Betriebs- und Erschließungsflächen mit einem Zuschuss bis 50?%, max. 100.000 EUR (Beispiel: Außensanierung einer Bäckerei mit Schaffung von Kundenparkplätzen);
  • Investive Maßnahmen zur Sicherung der Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen mit einem Zuschuss bis 50?%, max. 100.000 EUR (Beispiel: Ladeneinrichtung für einen Fruchtmarkt).

2. Landtourismus

  • Investive Maßnahmen zur Schaffung öffentlich zugänglicher, kleiner touristischer Infrastruktur mit einem Zuschuss für bis 50?%, max. 100.000 EUR für Unternehmen und bis 75?%, max. 100.000 EUR für Kommunen und nichtgewerbliche Zusammenschlüsse (Beispiel: Errichtung einer Info- und Servicestation für Rad- und Wandertourismus durch Umnutzung eines denkmalgeschützten Gebäudes);
  • Maßnahmen zur Erweiterung von bestehenden Beherbergungska­pazitäten durch Umnutzung ortsbildprägender/ historischer Gebäude mit einem Zuschuss von 50?%, max. 200.000 EUR, wenn nach Fertigstellung der Maßnahme mindestens 9 und max. 30 Betten zur Verfügung stehen (Beispiel: Umnutzung eines Nebengebäudes zur Erweiterung einer bestehenden Pension);

3. Wohnen

  • Umnutzung leerstehender oder ungenutzter ländlicher Bausubstanz als Hauptwohnsitz mit einem Zuschuss von 35–45?%, max. 150.000 EUR (Beispiel: Umnutzung eines historischen Stallgebäudes in ein Wohnhaus durch Umbau der Außenhülle und Umnutzung des ehemaligen Stallteils mit anteiliger reiflächenges­taltung);
  • Wiedernutzung leerstehender oder ungenutzter Wohngebäude als Hauptwohnsitz mit einem Zuschuss von 35–45%, max. 100.000 EUR (Beispiel: Wiedernutzung eines leerstehenden denkmalgeschützten Wohnstallhauses durch Außensanierung und Innenmodernisierung sowie anteiliger Freiflächenges­taltung);

4. Gemeinschaf­tseinrichtungen

Gefördert werden unter diesem Kapitel

  • die Erhaltung, Modernisierung und Umnutzung öffentlich zugänglicher ländlicher Dienstleistungs- und Vereinseinrichtun­gen sowie öffentliche Freianlagen mit einem Zuschuss von bis zu 70?%, max. 200.000 EUR für Kommunen und nichtgewerbliche Zusammenschlüsse, nicht förderfähig sind

Privatpersonen und Unternehmen (Beispiel: Modernisierung eines Vereinsheimes mit hohem Eigenleistungsan­teil);

  • Maßnahmen zum Erhalt und Entwicklung des ländlichen Kulturerbes mit öffentlicher Zugänglichkeit und bei Einordnung in ein regionales Gesamtkonzept mit einem Zuschuss von bis zu 70?%, max. 100.000 EUR

(Beispiel: Ausbau einer Wassermühle als Lehr- und Schauanlage).

5. Siedlungsöko­logische Maßnahmen

  • Neubau und Erweiterung von Anlagen zum Schutz vor wild abfließendem Wasser mit einem Zuschuss bis 70?%, max. 150.000 EUR für nichtgewerbliche Zusammenschlüsse (Beispiel: Anlegen von Schutzpflanzungen);
  • Abbruch baulicher Anlagen, Flächen Entsiedelung, Rückbau mit einem Zuschuss von 45–85%, max. 80.000 EUR (Beispiel: Abriss einer Gewerbebrache);

Nähere Informationen zum Förderprogramm und den jeweiligen Modalitäten können über das Regionalmanagement erfragt werden bzw. individuelle Beratungstermine vereinbart werden. Kontakt Regionalmanagement SV Waldenburg, Bauamt, Herr Strauß Tel. 037608–12334 oder über Fr. Dr. Kersten Kruse, Limbacher Str. 357, 09117 Chemnitz, Tel. 0371–8152731, E-Mail kruse@dr-kruse-plan.de.

Die vollständige Förderrichtlinie ist auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft www.smul.sachsen.de/…erung/85.htm und unter www.revosax.sachsen.de eingestellt.