Verwaltungsgemeinschaft mit Limbach-Oberfrohna: Niederfrohna kann sich einen solchen Luxus einfach nicht leisten

Keine Einigung über die Höhe des Verwaltungskostenbetrages. Die Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt ist für die kleine Gemeinde mit drastischen finanziellen Mehrbelastungen verbunden.

Am Montag, dem 22. Dezember 2003, eröffnete Oberbürgermeister Dr. Hans-Christian Rickauer (CDU) die öffentliche Sitzung des Gemeinschaftsausschusses im Saal »Zlin« des Limbach-Oberfrohnaer Rathauses, um 18.30 Uhr. Es hatte sich ein Niederfrohnaer Bürger als Gast eingefunden. Die letzte Sitzung des Ausschusses hatte am 25.11.2003 stattgefunden. Am Ende jener Sitzung stimmten 6 Limbacher Teilnehmer für den Limbacher Vorschlag, die strittige Frage über die Höhe der an die Stadt zu zahlenden Verwaltungskostenrechnung durch ein Gutachten einer privaten Firma klären zu lassen. Die geschätzten Kosten des Gutachtens in Höhe von etwa 10.000 Euro sollten nach diesem Beschluss die beiden Gemeinden tragen. Stadt- und Kreisrat Fiebach (SPD) enthielt sich seiner Stimme. Der Niederfrohnaer Vorschlag, sich der Anfrage von Stadt- und Kreisrat Fiebach an den Landrat anzuschließen, d.h. der Forderung, dass das Landratsamt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde für die Schlichtung des Streites verantwortlich sei (zudem es von Stadt und Gemeinde über die sogenannte Kreisumlage für solche Aufgaben auch bezahlt werde), und wenn dies dem Landrat nicht möglich sei, er ein etwaiges Gutachten selbst bezahlen müsse, wurde am 25.11.03 von offizieller Limbach-Oberfrohnaer Seite einfach ignoriert.

Nach der Abstimmung vom 25.11.03 konstatierte der OB, dass die beiden Beschlussvorlagen mit der einfachen Stimmmehrheit der Limbach-Oberfrohnaer Seite angenommen sei. Damit sollten die Gutachten in Auftrag gegeben und durch die Gemeinden bezahlt werden.

Der Niederfrohnaer Bürgermeister legte Widerspruch gegen dieses Verfahren ein. Doch per Brief an die Ausschussmitglieder vom 8.12.03 musste sich der Oberbürgermeister selbst korrigieren. Er begründete die Annullierung der Limbach-Oberfrohnaer Stimmen mit dem regelwidrigen uneinheitlichen Stimmabgabe auf seiner Seite. Damit seien die Beschlussvorlagen zur Einschaltung einer privaten Gutachterfirma abgelehnt worden. Der Oberbürgermeister eröffnete seine Ausführungen am 22.12.03 mit dem Hinweis, dass es nach Ablehnung des Vorschlages einer Streitschlichtung durch ein privates Gutachten nun nur noch um die Festlegung der Verwaltungskostenumlage gehen könne. Haupt- und Rechtsamtsleiter Dietrich Oberschelp repetierte noch einmal den Sachverhalt. Im Jahre 2002 hätten 72 Mitarbeiter des Limbach-Oberfrohnaer Rathauses für die Verwaltung von Niederfrohna gearbeitet (etwa 248.000 Euro Kosten) und im Jahre 2003 hätten 68 Mitarbeiter für die Verwaltung von Niederfrohna gearbeitet (etwa 301.000 Euro Kosten). Die Gemeinde Niederfrohna hatte 2002 161.000 Euro als unstrittig anerkannt und auch bezahlt. Für 2003 erkannte die Gemeinde 174.000 Euro als unstrittig an und bezahlte nach Abzug von 7.500 Büro, die nach der kurzfristigen Entlassung des früheren Niederfrohnaer Bauamtsleiters für unerwarteten Planungsmehraufwand in Sachen Kindergarten Niederfrohna entstanden waren, 166.500 Büro.

In der Aussprache zur Beschlussvorlage stellte der Niederfrohnaer Bürgermeister Lothar Philipp klar, dass die Gemeinde einen Verwaltungskostenbetrag als unstrittig anerkenne, der etwa dem entspreche, was die Verwaltung in Niederfrohna kostete, bevor man in eine Verwaltungsgemeinschaft gezwungen wurde. Die von Limbach-Oberfrohnaer Seite festgesetzten Kosten überschreiten die früheren um ein bedeutendes Maß. Es sei schon möglich, dass die Verwaltung von Limbach-Oberfrohna so teuer sei, aber Niederfrohna könne sich einen solchen Luxus einfach nicht leisten. Dies habe er an dieser Stelle schon mehrfach erklärt, leider würden die ernsten Sorgen der Gemeinde im Ausschuss nicht erhört. Stadt- und Kreisrat Fiebach wandte sich darauf mit den Worten an den Oberbürgermeister, ob sich nicht im Sinne der Weihnachtsbotschaft doch noch ein eine Chance der gütlichen Einigung eröffnen lasse?

Der Oberbürgermeister antwortete, dass es wohl schon das Beste sei, sich zu einigen. Doch der Vorschlag einen unabhängigen Dritten mit der Klärung der strittigen Probleme zu beauftragen habe nun einmal keine Mehrheit gefunden.
Bürgermeister Philipp warf hier ein, dass er am 27.02.03 in einem Brief an den OB die Verhandlungsbereitschaft der Gemeinde über die Festlegung der Kostensumme angeboten habe, wenn die Verhandlungen ergebnisoffen geführt würden. Vorher habe er mit Herrn Oberschelp darüber verhandelt. Doch dieser Vorschlag sei nicht angenommen worden, denn wenn Limbach von vornherein eine fixe Summe in den Raum stelle, die zudem beträchtlich über den bisherigen Kosten liege, dann könne man sich nicht einfach in der arithmetischen Mitte treffen. Zur Vorgeschichte der jetzigen Situation erläuterte Bürgermeister Philipp, dass er ein Gespräch mit dem OB in der strittigen Angelegenheit hatte und auf diesen Vorschlag auch ein dreiseitiges Gespräch mit dem Landrat. Doch beim Landrat seien nur die Limbacher Vorstellungen angekommen, ein vom Landrat angebotenes weiteres Gespräch sei wegen Terminplanproblemen des Landrates leider nicht zustande gekommen, Der Bürgermeister fügte seine grundsätzlichen Bedenken an: Die Verwaltungen bestehen aus vom Steuerzahler bezahlten Beamten und Angestellten. Daraus erwachse die Verpflichtung zur Sparsamkeit und deshalb habe die Verhandlungsbereitschaft der Gemeinde Niederfrohna einfach Grenzen, die man von der Höhe des Haushaltes ablesen könne. Dies zu respektieren gehöre zu einem ergebnisoffenen Diskurs.

Haupt- und Rechtsamtsleiter Oberschelp warf hier ein, dass auf Limbach-Oberfrohnaer Seite auch gespart werde, und dass die Höhe der Verwaltungskosten nach objektiven Kriterien erfolge. Stadtrat Siems merkte an dieser Stelle an, dass die Situation nicht schön sei, sich aber wohl nicht ändern lasse.

Die stellvertretende Bürgermeisterin und Gemeinderätin Carmen Oslislok gab zu bedenken, dass der Niederfrohnaer Gemeinderat auf Umfang und Struktur der Stadtverwaltung keinerlei Einfluss habe. Insofern seien auch die ?objektiven” Kriterien, die Herr Oberschelp erwähnte, nicht objektiv. Fakt sei, dass die Gemeinde Niederfrohna die Aufgaben, für die in Limbach zwischen 68-72 Personen tätig seien, wesentlich effektiver und unkomplizierter erledigte. Mit anderen Worten: die Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt ist für die kleine Gemeinde mit drastischen finanziellen Mehrbelastungen verbunden. Herr Oberschelp warf hier ein, dass die Stadtverwaltung schon vor der Verwaltungsgemeinschaft das Einwohnermeldeamt von Niederfrohna verwaltete. Gemeinderätin Oslislok antwortete darauf, dass die Gemeinde Niederfrohna dafür einen fünfstellige Summe aufbringen musste und dass diese Summe in den Niederfrohnaer Verwaltungskosten enthalten sei.

Stadt- und Kreisrat Fiebach gab zu bedenken, dass die von Limbach-Oberfrohna angesetzten Kosten von 2002 auf 2003 noch einmal gewaltig gesteigert wurden. An Herrn Oberschelp gewandt fragte er, ob denn diese Kostensteigerung irgendwann einmal abgeschlossen sei? Herr Oberschelp antwortete, dass man sich bisher noch zurückgehalten habe. Wenn man objektive Kriterien auf 2003 anwende, dann gehe die wirklich zu beanspruchende Summe deutlich in Richtung 340.000 Büro. Schon wenn man die Zahlen von 2004 auf den Tisch bekomme, müsse man von weiteren Steigerungen ausgehen. Gemeinderätin Oslislok gab hier grundsätzlich zu bedenken, dass bei der Einrichtung einer Verwaltungsgemeinschaft für den kleinen Partner etwas herauskommen muss, dass Kosteneinsparungen erfolgen müssten. Daher gehe doch die Entwicklung in der jetzigen Verwaltungsgemeinschaft grundsätzlich in die falsche Richtung.

Der Oberbürgermeister antwortete nicht auf diesen grundsätzlichen Einwand. Statt dessen sagte er, dass man nicht mehr am Anfang der Verwaltungsgemeinschaft stehe. Man müsse jetzt über angelaufene Kosten reden. (Zur Erinnerung sei hier nur angemerkt, dass die Stadtverwaltung vor in Kraft treten der vom Gesetzgeber verordneten Verwaltungsgemeinschaft jede Verhandlung mit der Bemerkung ablehnte, dass alles, aber auch alles im Gesetz geregelt sei.) Der Oberbürgermeister versuchte seine Haltung mit einem Vergleich zu erläutern: wenn ich einen Handwerker nehme, dann muss ich auch die Rechnung bezahlen. Stadtrat Siems fügte an, es sei nun mal so, alles werde eben teurer, auch die Verwaltungsgemeinschaft.

Bürgermeister Philipp entgegnete, dass der Vergleich des Oberbürgermeisters unübersehbar hinke. Und zu Herrn Siems: wenn ich in Ihrem Laden einen Blumenstrauß kaufen will und er ist mir zu teuer, dann gehe ich woanders hin. Bei einem Handwerker oder einem Laden habe ich doch wenigstens die Wahl. Aber die Gemeinde Niederfrohna hatte nicht die Wahl, sich einen effektiven Partner zu suchen.

Stadtrat Siems antwortete auf Bürgermeister Philipp, dass die Stadt auch nicht einfach Kosten erlassen und Leistungen verschenken könne, wie stünden wir dann da? Der Bürgermeister antwortete, dass er jetzt eigentlich einmal Klartext reden müsse, doch kurz vor Weihnachten sei das nicht angebracht. Zu Stadtrat Fiebach gewandt fragte er, ob der Landrat auf seine Anfrage in Sachen Finanzierung eines Gutachtens geantwortet habe. Stadtrat Fiebach antwortete, dass er in seiner Anfrage mit dem Fragesatz geendet habe, ob der Landrat aus einer gewissen Scheu heraus keine Entscheidung treffen wolle. Statt einer Antwort habe Landrat Dr. Christoph Scheurer (CDU) nur gesagt, dass ich im letzten Satz selbst eine Antwort gegeben habe. Offensichtlich wolle der Landrat, obwohl er der Rechtsaufsichtsbehörde vorstehe, den Eindruck vermeiden, als ob er für eine Seite Partei ergreife. Stadtrat Fiebach stellte klar, dass er den Vorschlag machte, um in der Sache endlich weiterzukommen.

An dieser Stelle lies der Oberbürgermeister über die Festsetzung der Verwaltungskostenumlage abstimmen. Mit einfacher Limbach-Oberfrohnaer Mehrheit von 6:4 wurde die Vorlage angenommen.
Die Sitzung endete gegen 19.20 Uhr.

Noch am gleichen Abend legte der Niederfrohnaer Bürgermeister in aller Form Widerspruch gegen diese Entscheidung ein.

Darauf setzte der Oberbürgermeister die Abstimmung über die gleiche Tagesordnungspunkte für den 12.01.04 an.
Am Montag, dem 12. Januar 2004, eröffnete Oberbürgermeister D. Hans-Christian Rickauer (CDU) die öffentliche Sitzung des Gemeinschaftsausschusses im Saal »Zlin« des Limbach-Oberfrohnaer Rathauses, um 18.30 Uhr. Es hatten sich drei Niederfrohnaer und ein Limbacher Bürger als Gäste eingefunden.

Der Oberbürgermeister.hatte Tischvorlagen austeilen lassen, die noch einmal das Abstimmungsverfahren erläuterten. Im Unterschied zur vorangegangenen Sitzung, in der die einfache Mehrheit entschied, benötigte die gleiche Vorlage in der jetzigen Sitzung die 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

Nach kurzer Erörterung des Sachverhaltes ließ der OB abstimmen, nicht ohne vorher noch einmal daran zu erinnern, dass die Stimmen einer Gemeinde nur einheitlich abgegeben werden könnten, oder sie würden ungültig.
In der Abstimmung folgten zwar in beiden Punkten die Limbacher Stadträte Neuber (CDU), Brodhagen (CDU) und Siems (CDU) dem Stimmverhalten des Oberbürgermeisters und stimmten mit »Ja«. Doch die Stadträtin Bieneck und Stadtrat Fiebach (SPD) enthielten sich der Stimme. Die Niederfrohnaer Vertreter stimmten mit »Nein«. Der Oberbürgermeister fasste am Schluss das Ergebnis zusammen: beide Vorlagen sind somit abgelehnt.

Stadtrat Fiebach fragte den OB nach dem weiteren Verfahrensweg, worauf der Herr Oberschelp antwortete, dass die Streitsache nun der Rechtsaufsichtsbehörde, d.h. dem Landrat zur Entscheidung übergeben werde. Die Sitzung endete gegen 18.55 Uhr.

Niederfrohnaer Heimatblatt 30.01.2004 ae