Weniger Schlichtungsverfahren in Sachsen

Die Anrufung der gemeindlichen Schiedsstelle geschieht in Sachsen auf freiwilliger Basis und ist keine Voraussetzung für einen bürgerlichen Rechtsstreit vor Gericht. Die ehrenamtlichen Nichtjuristen wurden für das Amt ausgewählt, um Gespräche auf Augenhöhe zu führen und eine gütliche Beilegung des Konflikts zu erreichen. Eine Schlichtung entlastet die Gerichte und ist in aller Regel für die Parteien schneller beigelegt.

Nach Statistiken des Statistischen Landesamtes des Freistaats Sachsen nimmt die Zahl der jährlich betreuten Fälle stetig ab. Diesen Effekt bestätigt auch der seit 2018 in Niederfrohna amtierende Friedensrichter Maik Kästner.

„Ursachenforschung haben die Friedensrichter nicht betrieben, jedoch ist es unwahrscheinlich, dass weniger gestritten wird. Deshalb ist es wichtig und unsere Aufgabe die Bürger der Gemeinde aufzuklären und immer wieder auf das Amt des Friedensrichters hinzuweisen.“

Oft sind die Parteien durch familiäre oder nachbarschaftliche Beziehungen dauerhaft miteinander verbunden. Dann ist es wichtig Tatsachen zu berücksichtigen, die für den Konflikt der Parteien zwar von wesentlicher Bedeutung, vor Gericht jedoch irrelevant sind. Bei vielen Streitpunkten können auch vermittelnde Lösungen gefunden werden, bei denen ein Gericht nur voll zu Lasten der einen und zu Gunsten der anderen Partei entscheiden könnte.

Einwohner der Gemeinde Niederfrohna können sich bei folgenden bürgerlichen Rechtsstreitig­keiten direkt an den Friedensrichter wenden.

  • Ansprüche aus Nachbarrechts- und Mietstreitigkeiten, wie Überwuchs und Überhang von Bäumen oder Sträuchern, Schönheitsrepa­raturen
  • Verletzung der persönlichen Ehre, wie Beleidigung oder Widerruf unwahrer Erklärungen
  • Herausgabeansprüche
  • vermögensrechtliche Ansprüche, wie Zahlungsansprüche aus Schadensersatz, Schmerzensgeld und Kaufpreiszahlungen

Anfragen, die möglichst schriftlich oder unmittelbar an den Friedensrichter gerichtet werden können, werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Für das Schiedsstellen­verfahren fallen in der Regel Kosten um die 50 Euro sowie für entstandenen Auslagen an.

Kontaktdaten:

Friedensrichter Maik Kästner:

Tel. 0172 – 804 89 24 E-Mail: friedensrichter@niederfrohna.de