Bekanntmachung: Neuwahl des Friedensrichters (m/w) sowie des Stellvertreters (m/w)

Bekanntmachung der bevorstehenden Wahl des Friedensrichters der Gemeinde Niederfrohna und seines Stellvertreters

Die Gemeinde Niederfrohna sucht für ihr Gemeindegebiet

eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter

sowie

eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.

Dieses Ehrenamt kann grundsätzlich jeder interessierte Einwohner übernehmen, ausgeschlossen sind jedoch Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte sowie Polizei- und Justizbedienstete. Sie sollten mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein. Die Friedensrichterin oder der Friedensrichter wird für fünf Jahre vom Gemeinderat gewählt und kann auch wiedergewählt werden. Die Gemeinde kann von den Bewerbern eine schriftliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2 bis 5 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes vorliegen, verlangen.

Die Aufgabe der Friedensrichter besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschi­edenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und Sühneversuche durchzuführen. Die Palette der Schlichtungsthemen reicht dabei von Nachbarschaftsstre­itigkeiten über Ärger mit dem Vermieter bis hin zu Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.

Die Stellen müssen zum 1. August 2018 neu besetzt werden. Wer im Gemeindegebiet wohnt und Interesse an der Aufgabe hat, wird gebeten, sich schriftlich bis zum 31. Mai 2018 unter folgender Anschrift zu bewerben:

Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna
Fachbereich Zentrale Dienste
Rathausplatz 1
09212 Limbach-Oberfrohna

Nähere Auskünfte über das Amt erhalten interessierte Einwohner unter der Rufnummer 03722 / 78–242.

Für Interessierte bietet die Stadtverwaltung zunächst einen unverbindlichen Besprechungstermin nach näherer Absprache an.