Der beschlossene Haushalt 2016 – Eine Balance zwischen Liquidität, Schulden und Investition.

Ein Kommentar von Jens Hinkelmann

In der Gemeinderatssitzung am 21. Januar 2016 hat der Gemeinderat einstimmig die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan der Gemeinde – ein Werk mit 365 Seiten – für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen.

Dieses Jahr blieben die Diskussionen aus, ob der vorliegende Haushalt genehmigungsfähig ist. Also ob die Kommunalaufsicht aufgrund unserer Planzahlen einen ausgewogenen Haushalt (Einnahmen, Ausgaben, Darlehen, …) bescheinigt. Ziel einer Gemeinde ist wie bei einem privaten Haushalt, dass man nicht mehr ausgibt, als man einnimmt.

Wie passt das nun mit der bisherigen Berichterstattung der Presse zusammen?

Auch Niederfrohna ist seit längerer Zeit verpflichtet, die Buchführung auf Basis der Doppik (doppelte Buchführung) wie bei einer Firma durchzuführen. Diese Umstellung hatte zur Folge, dass beispielsweise Anlagegüter wie Straßen, Brücken, Gebäude, etc. bewertet und als Anlagegut verbucht werden mussten. Aufgrund des enormen Arbeitsaufwandes
wurden uns die vorläufigen Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre erstmals 2015 bereitges­tellt. Da nur der Jahresabschluss die optimale Basis für eine Bewertung des vergangenen Haushaltsjahres ist, fehlte dem Bürgermeister sowie dem Gemeinderat bisher die Grundlage. Nun standen den negativen Planwerten plötzlich positive Ist-Werte gegenüber. Natürlich ist es schwer, einen Plan mit zukünftigen Einnahmen und Ausgaben aufzustellen. Die Spanne der finanziellen Situation zwischen Planung und vorläufigem Jahresabschluss verdeutlicht dies. So wurde beispielhaft das Haushaltsjahr 2014 mit einem negativen Ergebnis in Höhe von – 289.000,00 EUR geplant und tatsächlich positiv mit +73.000,00 EUR abgeschlossen (vorläufiger Jahresabschluss).

Das Konzept zur Verbesserung der finanziellen Situation der Gemeinde Niederfrohna – Eine Auflage der Kommunalaufsicht auf der Grundlage von Planzahlen. Warum hat die Gemeinde dieses Konzept beauftrag, wo sich mit den vorliegenden vorläufigen Jahresabschlüssen ein viel besseres Bild zeigte?

Im Jahr 2014 hat die Kommunalaufsicht mit der Bestätigung des 2014er Haushaltes eine Auflage erteilt, dass ein vom Gemeinderat beschlossenes Konzept zur Verbesserung der finanziellen Situation vorzulegen ist. Daraufhin wurde ein externer Dienstleister beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, das die wirtschaftlichen Potentiale der Gemeinde aufzeigt. Also wo kann gespart werden und wo können höhere Einnahmen generiert werden. Als dem Gemeinderat 2015 die vorläufigen Jahresabschlüsse vorgelegt wurden, stellte sich schon die Frage, ob ein solches Konzept erforderlich ist. Da jedoch die Auflage der Kommunalaufsicht Bestand hatte und es auch Vorteile hat, wenn ein »Externer« die Finanzen prüft, wurde daran festgehalten. Denn auch wenn die finanzielle Situation von Niederfrohna wesentlich besser ist als gedacht, kann eine Betrachtung und Bewertung der Einnahmen und Ausgaben durch einen Spezialisten Sinn machen.

Mit der Vorlage der vorläufigen Jahresabschlüsse hat sich der Hauptausschuss für eine neue Ausrichtung ausgesprochen. Diese wurde dann dem Gemeinderat im Juni 2015 präsentiert und als Ergänzung zum Haushaltsbeschluss des vergangenen Jahres verabschiedet. Diese beinhaltete:

  1. Die Gemeinde Niederfrohna wird unter der Voraussetzung von Fördermittelzus­chüssen massiv in die Infrastruktur investieren können.
  2. Um den Investitionsrückstau abzubauen, werden derzeit Investitionen beispielsweise in der Straßenbeleuchtung geprüft.
  3. Die Pro-Kopf-Verschuldung ist seit Jahren rückläufig, da keine Kredite aufgenommen werden mussten, um die Arbeit der Gemeinde zu finanzieren. Aufgrund der guten finanziellen Lage wird der Gemeinderat die vorfristige Ablösung eines Darlehens prüfen. Damit würden Tilgungsleistungen von über 80.000,00 EUR/Jahr entfallen und sich die Verschuldung wesentlich verringern. Weiterhin würde dies die Haushaltslage weiter verbessern.
  4. Eine Erhöhung der Grundsteuer ist derzeit nicht erforderlich.
  5. Freiwillige Leistungen (z. B. Unterstützung der Vereine) müssen nicht gekürzt werden.

An der Ausrichtung des letzten Jahres halten wir fest. So ist beispielsweise der Punkt 3 zum 31.01.2016 er­ledigt. Aufgrund der Rückstellungen der letzten Jahre hat Niederfrohna eine gute Liquiditätsreserve aufgebaut. Die Darlehensrückzah­lung konnte mit unserer Hausbank für Ende Januar 2016 vereinbart werden. Dadurch erreichen wir eine wesentliche Verringerung der Ausgaben im Haushalt. Neue Kreditaufnahmen sind nicht erforderlich. Noch bestehende Darlehensverträge sollen mit dem Ablauf der Zinsbindefrist vollständig zurückgezahlt werden.

Entwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten:

Per 01.01.2015: 854.145,00 EUR
Per 01.01.2016: 741.794,00 EUR (pro Kopf 334 €)
Per 31.12.2016: 273.831,00 EUR (pro Kopf 123 €)

Die Grundsteuer wird nicht angehoben. So beträgt der Grundsteuersatz B (B = baulich, bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude) in Niederfrohna nur 400 v. H. Im Vergleich sind in Limbach-Oberfrohna 450 v. H. und in Zwickau 510 v. H. festgesetzt.

Die wesentlichen Ziele und Strategien der Gemeinde in 2016 sind:

  • Erhalt des Schulstandortes
  • Erhalt des Betreuungsangebotes im Bereich der Kindertagesstätte
  • Investition in die infrastrukturelle Grundversorgung (Gemeindestraßen, Schulen, Kita, Feuerwehr)
  • Unterstützung der Arbeit von Vereinen
  • Sicherung eines Zahlungsmittelüber­schusses
  • Beseitigung der Hochwasserschäden
  • Überarbeitung des Flächennutzun­gsplanes

Bei der Investition in die Infrastruktur sind die Sanierung der Unteren Hauptstraße sowie die Ersatzbeschaffung (Austausch) der Straßenbeleuchtung zu nennen.

Insgesamt betragen die geplanten Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätig­keit 2.312.000,00 EUR. Diesen stehen Auszahlungen in Höhe von 2.332.100,00 EUR gegen- über. Wir rechnen also planmäßig mit einem negativen Zahlungsmittelsaldo von rund 20.000,00 EUR. Doch die Rechnung wird mit dem Jahresabschluss 2016 gemacht. Und vielleicht wird auch dieses Jahr positiv abgeschlossen.

Neben den Ein- und Auszahlungen aus der Verwaltungstätig­keit sind Einzahlungen aus Investitionstätig­keit in Höhe von 291.400,00 EUR sowie Auszahlungen für Investitionstätig­keit in Höhe von 395.700,00 EUR geplant. Der Eigenanteil im investiven Bereich (Straßenbau) liegt somit bei »nur« 104.300,00 EUR. Die bereitgestellten Fördermittel machen die hohen Investitionen im Straßenbau möglich. Eine wichtige und dringende Investition für unseren Ort. Auch wenn Niederfrohna nicht mit Gewerbegebieten punkten kann, so ist unser Wohndorf eine Gemeinde mit Entwicklungspo­tential. Die sukzessive Entschuldung sowie die Investitionen in die Infrastruktur sind eine gute Basis.

Nutzen wir nun die Chancen mit der Überarbeitung des Flächennutzun­gsplanes. So können wir vielleicht den sinkenden Einwohnerzahlen (30.06.2007: 2.521; 31.12.2014: 2.220 Einwohner) entgegenwirken. Den am Haushalt 2016 beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna möchte ich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit danken.

Unser Kommentator: Jens Hinkelmann (CDU) Stellvertretender Bürgermeister